§ 357b BGB, Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
Paragraph 357b Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen.


(2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunft im Sinne des § 481 nur Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Unterkunft beruht.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2014 - Dr. Thomas Schulte

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357b BGB: Teilzeit-, Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge. § 357c BGB: AGV-Ratenlieferungsverträge. § 357 BGB: AGV und Fernabsatz. Verweisung auf Rücktrittsrecht weggefallen. Verbra


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BGB n.F. eigenständige Rechtsfolgen eines Widerrufs für die verschie- denen Vertragstypen vor: für Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträge in § 357 BGB. n.F., für Finanzdienstleistungen in § 357a BGB n.F., für Teilzeit-Wohnrechteverträge,. Verträge üb

BGB - Stephan Lorenz

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Nachträgliche Vereinbarungen der Parteien eines. Grundstücksveräußerungsvertrages (sind) gemäß § 313. Satz 1 BGB (jetzt: 311b I BGB) beurkundungsbedürftig, wenn eine bereits formgültig begründete Verpflichtung in rechtlich erheblicher Weise verändert wir

Recht lernen am Computer?! - jura | Uni Bonn

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481 BGB - Teilzeit-Wohnrechtevertrag. (1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem

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Um den Verbraucher nicht vom Widerruf abzuhalten, muss der Unternehmer sämtliche Kosten des Widerrufs tragen (§ 357b Abs. 1 S. 1 BGB). Dem Verbraucher dürfen keine Kosten durch den Widerruf entstehen. Der Unternehmer hat die Kosten des Vertrages, seiner

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Widerruf, §§ 355 ff. BGB - Exkurs - Jura Online

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Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Widerruf, §§ 355 ff. BGB' im Bereich 'Schuldrecht AT'


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 5: Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen › Untertitel 2: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen › § 357b

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 357b BGB
    § 357b Abs. 1 BGB oder § 357b Abs. I BGB
    § 357b Abs. 2 BGB oder § 357b Abs. II BGB

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