(1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen.
(2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunft im Sinne des § 481 nur Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Unterkunft beruht.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.dr-schulte.de/images/artikel_dokumente/vortrag_umsetzung_der_VRRL.pp...
357b BGB: Teilzeit-, Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge. § 357c BGB: AGV-Ratenlieferungsverträge. § 357 BGB: AGV und Fernabsatz. Verweisung auf Rücktrittsrecht weggefallen. Verbra
http://www.infopoint-europa.de/assets/Uploads/Beitraege-Rechtsreferendare/Franc...
BGB n.F. eigenständige Rechtsfolgen eines Widerrufs für die verschie- denen Vertragstypen vor: für Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträge in § 357 BGB. n.F., für Finanzdienstleistungen in § 357a BGB n.F., für Teilzeit-Wohnrechteverträge,. Verträge üb
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/rueckabwicklr/folien_rueckabwicklungsr_2017....
Nachträgliche Vereinbarungen der Parteien eines. Grundstücksveräußerungsvertrages (sind) gemäß § 313. Satz 1 BGB (jetzt: 311b I BGB) beurkundungsbedürftig, wenn eine bereits formgültig begründete Verpflichtung in rechtlich erheblicher Weise verändert wir
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Verbrauchervertrag (§ 312 I BGB → § 310 III BGB). • Vertrag + Unternehmer + Verbraucher. • Entgeltliche Leistung des Unternehmers → (P) Bürgschaft. 2. Keine Ausnahme (§ 312 II-VI BGB). 3. Widerrufsgrund. • Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen (§ 312
https://moodle2.uni-potsdam.de/pluginfile.php/699144/course/overviewfiles/Thema...
5: Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (§§ 312 i bis j, 126a BGB, SigG, TMG). 6: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Allgemeinen (§§ 355, 361 BGB). 7: Kaufvertrag (§§ 323 Abs. 2, 433 bis 480 BGB). 8: Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481 bis
https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/arbeitsrecht/downloads/gliederung...
Teilzeit-Wohnrechteverträge, § 357b BGB ii. Verbraucherdarlehensverträge, § 357a I, III 1 BGB iii. Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen, §. 357a I, II 2, III 4 BGB. 4. Einzelne Verträge a. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge,
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassun
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/urteil...
481 BGB - Teilzeit-Wohnrechtevertrag. (1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Das-Widerrufsrecht-Teil-26-Zusammenhaen...
Um den Verbraucher nicht vom Widerruf abzuhalten, muss der Unternehmer sämtliche Kosten des Widerrufs tragen (§ 357b Abs. 1 S. 1 BGB). Dem Verbraucher dürfen keine Kosten durch den Widerruf entstehen. Der Unternehmer hat die Kosten des Vertrages, seiner
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084/
... 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen · § 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen · § 357c
https://jura-online.de/learn/widerruf-355-ff-bgb/450/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Widerruf, §§ 355 ff. BGB' im Bereich 'Schuldrecht AT'