Für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen gilt § 357 Absatz 1 bis 5 entsprechend. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der empfangenen Sachen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen. § 357 Absatz 7 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der Unterrichtung nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die Unterrichtung nach Artikel 246 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche tritt.
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http://www.dr-schulte.de/images/artikel_dokumente/vortrag_umsetzung_der_VRRL.pp...
355 BGB: Widerrufsrecht; § 356 - § 356c BGB: Ausübung des Widerrufsrechts; § 357 - § 357c BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs; § 358 - § 360 BGB: Widerruf bei verbundenen und zusammenhängenden Verträgen; § 361 BGB: allgemeine abschließende Regelungen. § 355
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/35__10197_Rueckabwicklung_eines_Vert...
Rückabwicklung eines Vertrages nach erklärtem Widerruf gem. §§ 312g I, 355 I, III, 357-357c BGB. 1. Wirksamer Vertragsschluss. 2. Bereits erfolgte Erbringung zurückzugewährender Leistung. 3. Bestehen eines Widerrufsrechts gem. § 312g I BGB a) Eröffnung d
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/2__10526_Rueckabwicklung_eines_Vertr...
Rückabwicklung eines Vertrages nach erklärtem Widerruf gem. §§ 312g I, 355 I, III, 357-357c BGB. 1. Vertragsschluss (nach BGH nicht notwendig wirksam). 2. Bestehen eines Widerrufsrechts gem. § 312g I BGB a) Eröffnung des Anwendungsbereichs der §§ 312 ff.
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Nachträgliche Vereinbarungen der Parteien eines. Grundstücksveräußerungsvertrages (sind) gemäß § 313. Satz 1 BGB (jetzt: 311b I BGB) beurkundungsbedürftig, wenn eine bereits formgültig begründete Verpflichtung in rechtlich erheblicher Weise verändert wir
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6: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Allgemeinen (§§ 355, 361 BGB). 7: Kaufvertrag (§§ 323 Abs. 2, 433 bis 480 BGB). 8: Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481 bis 487, 356a, 357b, 360 BGB). 9: Verbraucherdarlehen und Ratenlieferung (§§ 491 bis 512,
http://www.infopoint-europa.de/assets/Uploads/Beitraege-Rechtsreferendare/Franc...
denen Vertragstypen vor: für Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträge in § 357 BGB. n.F., für Finanzdienstleistungen in § 357a BGB n.F., für Teilzeit-Wohnrechteverträge,. Verträge über ein längerfristiges Urlaubsprodukt in § 357b BGB n.F., für sonstige
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 357c – Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 357c – Rechtsfolgen des Wid
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a187820.htm
Für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen gilt § 357 Absatz 1 bis 5 entsprechend. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der empfangenen Sachen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_357c/
357c Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen [4]. 1Für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen gilt § 357 Absatz 1 bis 5 entsprechend. 2Der Verbraucher trägt die unmit
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/358
(5) Die Absätze 2 und 4 sind nicht anzuwenden auf Darlehensverträge, die der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dienen. Zu § 358: Neugefasst durch G vom 20. 9. 2013 (BGBl I S. 3642), geändert durch G vom 11. 3. 2016 (BGBl I S. 396) (21. 3. 2
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Das-Widerrufsrecht-Teil-24-Verbraucherd...
5.3.5 Ratenlieferungsvertrag. Bei Ratenlieferungsverträgen gilt für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen eine 14-tägige Höchstfrist (§§ 357c S. 1, 357 Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt für den Verbraucher mit Abgabe, für den Unternehmer mit Empfang der