(1) Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden. Dies gilt nicht bei Einwendungen, die auf einer Vertragsänderung beruhen, welche zwischen diesem Unternehmer und dem Verbraucher nach Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart wurde. Kann der Verbraucher Nacherfüllung verlangen, so kann er die Rückzahlung des Darlehens erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Darlehensverträge, die der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dienen, oder wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro beträgt.
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http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_4_77.pdf
vom Verkäufer im Zuge der Rückabwicklung (§ 346 BGB) zurückerstatten lassen. IV. Regelungen zum verbundenen Geschäft. Das skizzierte Finanzierungsmodell scheitert indes auf Grund der den Verbraucher schützenden Regelungen zum verbun- denen Geschäft in §§
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/12__12269_SchuldR_AT_Teil_3_2015.pdf
wenn der Mietvertrag ohne vorherige Wohnungsbesichtigung abgeschlossen wird, § 312 IV 2. BGB. Außerdem gilt das Widerrufsrecht bei späteren Vertragsänderungen und. Aufhebungsverträgen. 7 BGH L&L 2006, 507, 510 = NJW 2006, 2250 = ZGS 2006, 260. 8 BGH ZGS
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/29__13048_UE_6_c_Verbraucherschut_ve...
Verbraucherschutzrecht. Verbundene Geschäfte (wichtig !!) 1) Voraussetzung von § 359 I 1 BGB. Grundgedanke: „Wegen Mangel im Kaufvertrag Verteidigungsrechte im Darlehensvertrag“. Bsp.: V verkauft an K, wobei V dem K ein Darlehen der B vermittelt a) Verbu
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0359-1-15.pdf
15.09.2015 - Empfehlungen, 359/1/15. - 2 - ... 1. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 356b Absatz 2 und 3 BGB),. Artikel 2 Nummer 1 (Artikel 229 § … BGBEG). Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung bei nach dem 20. März 2016 geschlossenen Immobiliar-Verbrauc
http://d-nb.info/1000042626/34
Die Rückabwicklung des finanzierten Beitritts zu einer. Publikumsgesellschaft nach §§ 358, 359 BGB. Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades doctor iuris (Dr. iur.) vorgelegt dem Fakultätsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-
http://examensrelevant.de/grundlagenwissen-der-einwendungsdurchgriff-bei-verbun...
29.09.2014 - Nach § 359 BGB kann der Verbraucher die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit. Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er vden verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistu
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-3/Titel-5/Untertitel-2/Einwendungen-b...
359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen. (1) Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweige
http://www.juraexamen.info/examenswissen-auf-wikipedia-beitrag-verbundene-vertr...
28.02.2013 - Verbundene Verträge sind häufig Kauf- oder Werkverträge, aber z.B. auch ein Reisevertrag kann mit einem Darlehensvertrag verbunden werden. Das Vorliegen verbundener Verträge zieht gemäß §§ 358, 359 BGB besondere Rechtsfolgen wie einen Einwen
http://www.juraindividuell.de/klausuren/grosser-bgb-schein-klausur-verbraucherv...
27.02.2010 - 3. Einwendungsdurchgriff. Der Durchsetzbarkeit des Anspruchs könnte aber § 359 S. 1 BGB entgegenstehen. Dieser regelt den sog. Einwendungsdurchgriff. Er wurde von der Rechtsprechung zunächst auf der Grundlage von § 242 BGB entwickelt, sodann
https://openjur.de/g/bgb/359.html
(1) Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mi ...