§ 362 BGB, Erlöschen durch Leistung
Paragraph 362 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.


(2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so finden die Vorschriften des § 185 Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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Lösung Fall 1

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Denkbar ist das Erlöschen durch Erfüllung gem. § 362 I BGB. Dafür müsste K dem C das Bild übereignet haben. Zwar besteht zwischen K und C im Fall ein Kaufvertrag. Somit ist K gemäß § 433 I 1 BGB verpflichtet, dem C das Eigentum an der Sache zu verschaffe


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Erfüllung (§ 362 BGB) - Juristische Fakultät

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/Konversat...
I. Bewirken der geschuldeten Leistung. 1. Leistung. •. Leistung i. S. d. § 362 BGB meint das Erbringen des nach dem. Schuldverhältnis (i. e. S.) zur vollständigen Befriedigung des. Gläubigers geforderten Interesses i. S. d. § 241 I BGB. •. Dabei handelt

Das Erlöschen von Schuldverhältnissen, §§ 362 ff.

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Dementsprechend wird auch in diesem Kapitel der. Begriff „Schuldverhältnis“ als Bezeichnung für das Schuldverhältnis im engen. Sinne verwandt. 2. Die Erlöschungsgründe. Die einzelne Schuld erlischt durch. •. Erfüllung, §§ 362 ff BGB;. •. Erfüllungssurrog

Fall 4 – Lösungsskizze I. Anspruch gem. § 433 Abs.2 BGB 1 ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/AG2_Fall4_Loesung.pdf
Übung im Zivilrecht für Anfänger II und Magister- und Erasmusstudierende. - 1 -. – Fall 4 –. Lösungsskizze. I. Anspruch gem. § 433 Abs.2 BGB. 1. Anspruch entstanden: Kaufvertrag. 2. Anspruch untergegangen: Erfüllung gem. § 362 Abs.1 BGB a) Einigung aa) A

Erfüllung und Surrogate - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Welche Rolle spielt die. Erfüllung in der Klausur? I. K und V haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Damit ist ein Anspruch des V gegen K auf auf Zahlung i.H.v.. 100 € aus § 433 Abs. 2 BGB entstanden. II. Allerdings könnte der Anspruch erloschen

Fallpapier und Übersicht Erfüllung und Nebenpflichten

http://www.jura.uni-heidelberg.de/md/jura/igr/rom/lehre/fallpapier_und_%C3%9Cbe...
Der (Primär-)Anspruch erlischt, § 362 Abs. 1 BGB. Die Erfüllung ist eine rechtsvernichtende Einwendung, die unter dem Prüfungspunkt „Anspruch erloschen“ zu prüfen ist. Beachte: Mit Schuldverhältnis iSd § 362 BGB ist nur das. Schuldverhältnis im engeren S


Webseiten zum Paragraphen

Erfüllung nach § 362 BGB - Jura online lernen - Juracademy

https://www.juracademy.de/schuldrecht-at1/erfuellung-362-bgb.html
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§ 362 BGB, Erlöschen durch Leistung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/362
Abschnitt 4 – Erlöschen der Schuldverhältnisse → Titel 1 – Erfüllung. (1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. (2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so findet die Vorschrift d

Schema: Erfüllung, § 362 ff. BGB - Juraeinmaleins.de

https://juraeinmaleins.de/schema-erfuellung-%C2%A7-362-ff-bgb/
07.06.2015 - Hier hast Du ein Schema für die Erfüllung nach § 362 ff. BGB.

§ 362 BGB - Erlöschen durch Leistung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/362.html
362 Erlöschen durch Leistung →. (1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. (2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so finden die Vorschriften des § 185 Anwendung.

§ 362 BGB Erlöschen durch Leistung Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92025.htm
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. (2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so findet die Vorschrift des § 185 Anwendung.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 1: Erfüllung › § 362

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 362 BGB
    § 362 Abs. 1 BGB oder § 362 Abs. I BGB
    § 362 Abs. 2 BGB oder § 362 Abs. II BGB

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