(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt.
(2) Übernimmt der Schuldner zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers diesem gegenüber eine neue Verbindlichkeit, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er die Verbindlichkeit an Erfüllungs statt übernimmt.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Voraussetzungen des § 365 BGB: Forderung an Erfüllungs statt geleistet, § 364 BGB. Rechtsmangel der Forderung, § 435 BGB. (Prüfungsreihenfolge beliebig, Gutachten). a) Rechtsmangel, § 435 BGB: Dauerhafte Einrede E gegen X = Rechtsmangel gem. § 435 S. 1.
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/10_Erf%FCllung,%20E...
Erfüllung, §362 I BGB. → Hinterlegung und Selbsthilfeverkauf, §§372 ff. BGB. → Aufrechnung, §§387 ff. BGB. → Rücktritt, §§346 ff. BGB. → Kündigung, z.B. §314 BGB. → Anfechtung, §§119 ff. BGB. 2. Sphäre des „Gläubigers“. Der Gläubiger kann durch. → Annahm
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Dücker, Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung, WM 1999, 1257 - 1263; Ehricke, Die Anfechtung einer Tilgungsbestimmung gemäß § 366 I BGB wegen .... Wird eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs Statt angenommen, so erlischt nach §
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZV-InsR_2008_5.doc
06.05.2008 - (Vgl. Parallele zu § 364 I, II BGB Annahme an Erfüllungs statt od. erfüllungshalber: bei ersterer erlischt die urspr. Forderung mit dem Bewirken der Leistung an Erfüllung statt, bei Leistung erfüllungshalber tritt Erfüllung erst ein, wenn Gl
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2012/ss/ag-bgbsrat/faelle...
In Betracht kommt eine Annahme an Erfüllungs statt gemäß § 364 Abs. 1 BGB. 1). Hingabe eines aliuds. Geldschulden verpflichten grundsätzlich zur Verschaffung von Bargeld. V erwirbt durch die Gutschrift auf ihrem Konto eine Forderung gegen ihre Bank. Dies
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Was gilt für die Leistung eines Dritten? • Nicht: Erfüllung statt (§ 364),. Aufrechnung (§ 389),. Hinterlegung (§ 372) o.ä. Nur Erfüllung. „wie geschuldet“. • Streitig: Umwidmung. • (P) Erlöschen der. Aufrechnungsmöglichkeit des. Schuldners. • (P) Belast
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/RepVertrSR-8F....
Vertragliches Schuldrecht (8). Erfüllung und Erfüllungssurogate. • Erfüllung: § 362 BGB. • Leistung an Erfüllungs Statt: § 364 Abs 1 BGB. • Leistung an Erfüllungs Statt: § 364 Abs. 1 BGB. Leistung erfüllungshalber: § 364 Abs 2 BGB. • Leistung erfüllungsh
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/emeriti/schir...
Darlehens (Auslegung nach §§ 133, 157 BGB). Der Darlehensbetrag wurde ausgezahlt, die. Rückzahlung war laut Sachverhalt fällig, § 488 II S.1 BGB. II. Anspruch untergegangen? 1. Durch Erfüllung gem. § 362 I? (-), geschuldet war die Zahlung von 500 Euro. 2
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/Konversat...
362 Abs. 1 BGB liegt daher nicht vor. 2. Erlöschen durch Erfüllungssurrogat. Die Forderung könnte jedoch durch ein Erfüllungssurrogat, nämlich durch Leis- tung an Erfüllungs statt erloschen sein (§ 364 Abs. 1 BGB). Dafür müsste S ei- ne andere als die ge
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/anstatt.htm
Nimmt der Gläubiger dieses Angebot an, so erlischt das Schuldverhältnis im engeren Sinne gemäß § 364 Abs. 1 BGB ebenso wie bei der Erfüllung. Dennoch ist streitig, ob es sich bei der Leistung an Erfüllungs statt um ein Erfüllungssurrogat handelt (vgl. da
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=2&find=Erf%FCllungsersatz__Annahme-an-...
Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt (§ 364 Abs. 1 BGB). Beispiel: Wird nach dem Vertragsschluss nicht die dem Kaufvertrag entsprechende Sache, sondern eine andere Sache ge
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt. (2) Übernimmt der Schuldner zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers diesem gegenüber eine neue Verbindlichkeit, so
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/leistung-erfuellung-statt/leistung-erfuel...
Nimmt der Gläubiger diese Leistung jedoch als Erfüllung an, so erlischt durch diese Leistung an E.S. gleichfalls das Schuldverhältnis (z.B. der Gläubiger nimmt statt des geschuldeten Geldes eine Sachleistung als Erfüllung an, § 364 I BGB). Wegen eines Sa
http://www.juristischer-gedankensalat.de/2009/11/09/schuldrecht-at-die-erfullun...
09.11.2009 - Liegen mehrere Schuldverhältnisse vor sind §§366 Abs. 1,367 BGB zu beachten. Die Leistung an Erfüllungs statt §364 Abs. 1 BGB. Erbringt der Schuldner eine andere als die geschuldete Leistung,so erlischt das Schuldverhältnis nur dann,wenn der