Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt hat, oder wenn die Gegenforderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die Miete fällig geworden ist.
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https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/13052014%20-%20Elfte%20Einheit...
13.05.2014 - Die Parteien können das Gegenseitigkeitserfordernis des § 387 BGB aber vertraglich abändern. Dies ist vor allem bei Verträgen mit einem Unternehmen aus einem Konzernverbund üblich. Gesetzliche Ausnahmen vom Gegenseitigkeitser-fordernis: §§ 4
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Kernvorschrift ist der neue § 566d BGB. Hiernach darf bei Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum in einem zuvor durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete höchsten
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
409 BGB,. § 566d BGB. • Beachte: § 185 genügt nicht! § 267 BGB ist nicht möglich. Gegenseitigkeit. • Gleiche Art (grds. § 91 BGB). • Nicht gleicher Leistungsort (§ 391. Abs. 1 BGB). • Nicht gleicher Rechtsgrund. • Teilaufrechnung möglich (§ 389. BGB: „in
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/RepVertrSR-9HZ...
04.01.2010 - Erhaltung von Einwendungen, § 404 BGB. – Auch Einwendungen, die zur Zeit der Abtretung noch nicht bestanden, aber im ursprünglichen. Schuldverhältnis ihren Grund finden, können entgegengesetzt werden (Bsp. Verjährung). • Erhalt von Aufrechnu
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Buergerliches-Gesetzbuch-BGB-9783406...
der vermietete Wohnraum von dem Erwerber weiterveräußert oder belastet, so sind § 566 Abs. 1 und die §§ 566a bis 567a entsprechend anzuwenden. 2 Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden. Pflichten nicht, so haftet der Vermiete
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unter Beachtung der §§ 57a und 57b ZVG – im Versteige- rungsverfahren für entsprechend anwendbar: § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete;. § 566a BGB: Mietsicherheit;. § 566b Abs. 1 BGB: Vorausverfügungen über die Miete;. § 566c BGB: Vereinbarungen über die
https://mediendb.cfmueller.de/cfmueller/texte/leseprobe/9783811472242_leseprobe...
05.08.2015 - verhältnisses durch Kündigung ist aus Gründen der Übersichtlichkeit Gegenstand eines gesonderten Kapitels (ab Rn. 341 ff.). Hier sollen jedoch schon einmal zur „Einstimmung“ die. Grundlinien aufgezeigt werden. Bei der Beendigung eines Mietve
http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-gesetz/paragraph-566d-bgb-aufrech...
BGB Mietrecht Gesetz - § 566d Aufrechnung durch den Mieter - Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetzestext - Mietrechtsgesetz)
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/zwischenvermietung-anwendungsbe...
Die Vorschrift des § 566d BGB regelt beim Eigentümerwechsel die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Mieter eine Forderung, die ihm gegen den Vermieter zusteht, gegen die Mietforderung des Erwerbers aufrechnen kann. Beim Vermieterwechsel regelt § 566
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. 2Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, we
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_566d/
20.07.2017 - 566d Aufrechnung durch den Mieter. 1Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung auf
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92252.htm
Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. Die Aufrechnung ist.