§ 566d BGB, Aufrechnung durch den Mieter
Paragraph 566d Bürgerliches Gesetzbuch

Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt hat, oder wenn die Gegenforderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die Miete fällig geworden ist.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Aufrechnung mit verjährter Forderung

https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/13052014%20-%20Elfte%20Einheit...
13.05.2014 - Die Parteien können das Gegenseitigkeitserfordernis des § 387 BGB aber vertraglich abändern. Dies ist vor allem bei Verträgen mit einem Unternehmen aus einem Konzernverbund üblich. Gesetzliche Ausnahmen vom Gegenseitigkeitser-fordernis: §§ 4


Word Dokumente zum Paragraphen

BAN Special I August 2015.doc

http://www.wp-horn.com/content/e3/e23645/e219551/e219619/downloads31/download/g...
Kernvorschrift ist der neue § 566d BGB. Hiernach darf bei Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum in einem zuvor durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete höchsten


PDF Dokumente zum Paragraphen

Aufrechnung, Erlass und andere - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
409 BGB,. § 566d BGB. • Beachte: § 185 genügt nicht! § 267 BGB ist nicht möglich. Gegenseitigkeit. • Gleiche Art (grds. § 91 BGB). • Nicht gleicher Leistungsort (§ 391. Abs. 1 BGB). • Nicht gleicher Rechtsgrund. • Teilaufrechnung möglich (§ 389. BGB: „in

Prof. Dr. Thomas Rüfner Winter 2009/10 Vertragliches ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/RepVertrSR-9HZ...
04.01.2010 - Erhaltung von Einwendungen, § 404 BGB. – Auch Einwendungen, die zur Zeit der Abtretung noch nicht bestanden, aber im ursprünglichen. Schuldverhältnis ihren Grund finden, können entgegengesetzt werden (Bsp. Verjährung). • Erhalt von Aufrechnu

Bürgerliches Gesetzbuch : BGB - Köhler, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Buergerliches-Gesetzbuch-BGB-9783406...
der vermietete Wohnraum von dem Erwerber weiterveräußert oder belastet, so sind § 566 Abs. 1 und die §§ 566a bis 567a entsprechend anzuwenden. 2 Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden. Pflichten nicht, so haftet der Vermiete

Zwangsversteigerung: Wann greift das Sonderkündigungsrecht des ...

https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/1/0/4/8/Mk052003.pdf
unter Beachtung der §§ 57a und 57b ZVG – im Versteige- rungsverfahren für entsprechend anwendbar: § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete;. § 566a BGB: Mietsicherheit;. § 566b Abs. 1 BGB: Vorausverfügungen über die Miete;. § 566c BGB: Vereinbarungen über die

Der Mietvertrag 34

https://mediendb.cfmueller.de/cfmueller/texte/leseprobe/9783811472242_leseprobe...
05.08.2015 - verhältnisses durch Kündigung ist aus Gründen der Übersichtlichkeit Gegenstand eines gesonderten Kapitels (ab Rn. 341 ff.). Hier sollen jedoch schon einmal zur „Einstimmung“ die. Grundlinien aufgezeigt werden. Bei der Beendigung eines Mietve


Webseiten zum Paragraphen

§ 566d BGB - Aufrechnung durch den Mieter - Mietrecht

http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-gesetz/paragraph-566d-bgb-aufrech...
BGB Mietrecht Gesetz - § 566d Aufrechnung durch den Mieter - Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetzestext - Mietrechtsgesetz)

Zwischenvermietung - Anwendungsbereich und Rechtsfolgen / 3.4 ...

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/zwischenvermietung-anwendungsbe...
Die Vorschrift des § 566d BGB regelt beim Eigentümerwechsel die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Mieter eine Forderung, die ihm gegen den Vermieter zusteht, gegen die Mietforderung des Erwerbers aufrechnen kann. Beim Vermieterwechsel regelt § 566

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 566d - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. 2Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, we

BGB § 566d Aufrechnung durch den Mieter - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_566d/
20.07.2017 - 566d Aufrechnung durch den Mieter. 1Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung auf

§ 566d BGB Aufrechnung durch den Mieter Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92252.htm
Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. Die Aufrechnung ist.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum › Kapitel 4: Wechsel der Vertragsparteien › § 566d

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 566d BGB
    § 566d Abs. 1 BGB oder § 566d Abs. I BGB

  • Werbung