(1) Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat bezieht. Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, so ist die Verfügung auch wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht.
(2) Eine Verfügung über die Miete für eine spätere Zeit muss der Erwerber gegen sich gelten lassen, wenn er sie zur Zeit des Übergangs des Eigentums kennt.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d2a3c204-d314-4430-9dce-49a240db3b88/11500.pdf
23.11.2007 - kennt (§ 566b Abs. 2 BGB). Vorausverfügungen über die Miete, die nach diesen. Vorschriften nicht gegenüber dem Erwerber gelten, kann der Mieter als Schadensersatz vom bisherigen Vermieter zurückverlangen (Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl. 2
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
566d BGB, lex specialis zu § 406 BGB). • Anzeige ohne Eigentumsübergang (§ 566e BGB, lex specialis zu § 409 BGB). Schutz des Erwerbers (§ 566b BGB). • Vorausverfügungen über Miete nur für laufenden. Kalendermonat wenn keine Kenntnis. Welche Besonderheite
http://www.jura-uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/Rechtsdurchsetzung/ri...
teren als den durch § 566b BGB bestimmten Zeitraum erstreckt (Pa- landt/Bassenge, BGB 64. Aufl. § 1056 Rn. 1). In gleicher Weise werden Vor- ausverfügungen eines Vorerben über den Miet- oder Pachtzins eines zum. Nachlaß gehörenden Grundstücks unwirksam,
https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/1/0/4/8/Mk052003.pdf
unter Beachtung der §§ 57a und 57b ZVG – im Versteige- rungsverfahren für entsprechend anwendbar: § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete;. § 566a BGB: Mietsicherheit;. § 566b Abs. 1 BGB: Vorausverfügungen über die Miete;. § 566c BGB: Vereinbarungen über die
http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_bergmann/55106_kl/55106_2015ss_fo...
Fälligkeit der Leistung: Gemäß § 566 b Abs.1 BGB ist die Miete grundsätzlich im. Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. (A und B haben hier auch keine abweichende Regelung getroffen). - Keine Mahnung seitens des B erfolgt, aber § 286 Abs. 2
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92250.htm
(1) Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des.
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/eigentuemerwechsel-rechtsfolgen...
566b BGB schützt in erster Linie den Erwerber in einem beschränkten Umfang gegen Verfügungen des Veräußerers bezüglich der Miete. Unter einer Verfügung i. S. v. § 566b BGB ist ein Rechtsgeschäft zwischen dem Veräußerer und einer nicht am Mietvertrag bete
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_566b/
566b Vorausverfügung über die Miete. (1) 1Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0535.htm
Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535ff (Mietrecht). Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch.
https://www.verein-deutscher-vermieter.de/gesetze/BGB/566b.html
566b BGB Vorausverfügung über die Miete, Gesetzestext mit Erläuterung.