§ 566c BGB, Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
Paragraph 566c Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalendermonat bezieht, in welchem der Mieter von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt. Erlangt der Mieter die Kenntnis nach dem 15. Tag des Monats, so ist das Rechtsgeschäft auch wirksam, soweit es sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht. Ein Rechtsgeschäft, das nach dem Übergang des Eigentums vorgenommen wird, ist jedoch unwirksam, wenn der Mieter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts von dem Übergang des Eigentums Kenntnis hat.


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BGB 6 – Lösungsvorschlag - Uni Regensburg

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25.11.2006 - M könnte aber gegenüber G gem. § 986 I zum Besitz berechtigt sein, wenn zwischen. M und G ein Mietverhältnis gem. §§ 535 ff. besteht. Dieses Mietverhältnis könnten V und M begründet haben und es könnte gem. § 566 auf G übergegangen sein. 1 Z

Prof. Dr. Thomas Rüfner Übung im Zivilrecht für ... - Uni Trier

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die Monate, auf die sich die Pfändung bezieht) gemäß § 566c S. 1 BGB gegenüber E unwirk- sam. M ist gegenüber E zur Mietzahlung verpflichtet. - Aber: Für den Monat Oktober könnte die Zahlung des M an A gemäß § 1124 Abs. 2 BGB ge- genüber der B-Bank wirks

Privatdozent Dr. Stefan J. Geibel Wintersemester ... - Uni Heidelberg

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b) Aus dem Mietvertrag i.V.m. §§ 566, 578 II 1, I BGB? G könnte in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen V und M nach. § 566 I BGB kraft Gesetzes eingetreten sein. Voraussetzung ist zunächst, dass der Mietver- trag zwischen V und M wir

Examensübungsklausur vom 19.05.2017 - Christian-Albrechts ...

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Hinweis: Die Rechtsnatur des § 566 I BGB ist im Einzelnen sehr umstritten. BGH: zwischen Erwerber und Mieter entsteht ein neuer inhaltsgleicher Mietvertrag. Lit: Der Erwerber ist Rechtsnachfolger des Veräußerers, § 566 BGB ist gesetzliche Ver- tragsübern

Zwangsversteigerung: Wann greift das Sonderkündigungsrecht des ...

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unter Beachtung der §§ 57a und 57b ZVG – im Versteige- rungsverfahren für entsprechend anwendbar: § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete;. § 566a BGB: Mietsicherheit;. § 566b Abs. 1 BGB: Vorausverfügungen über die Miete;. § 566c BGB: Vereinbarungen über die


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Zwischenvermietung - Anwendungsbereich und Rechtsfolgen / 3.3 ...

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§§ 566c bis 566e BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

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1Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalenderm

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Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere.

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18.07.2013 - 566 BGB - "Kauf bricht nicht Miete" und seine Tücken. Der Grundsatz, dass der Erwerber eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung in den für das Kaufobjekt bestehenden Mietvertrag eintritt, ist wohl allgemein bekannt. Es darf an dieser St

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29.07.2015 - Der in § 566 Abs. 1 BGB verankerte Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ ist den meisten Mietern und Vermietern bekannt. Kein Geheimnis ist daher, dass ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht endet, wenn die Wohnung veräußert wird. Welche Recht


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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 566c BGB
    § 566c Abs. 1 BGB oder § 566c Abs. I BGB

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