Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalendermonat bezieht, in welchem der Mieter von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt. Erlangt der Mieter die Kenntnis nach dem 15. Tag des Monats, so ist das Rechtsgeschäft auch wirksam, soweit es sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht. Ein Rechtsgeschäft, das nach dem Übergang des Eigentums vorgenommen wird, ist jedoch unwirksam, wenn der Mieter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts von dem Übergang des Eigentums Kenntnis hat.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/BGB6_Loesung.pdf
25.11.2006 - M könnte aber gegenüber G gem. § 986 I zum Besitz berechtigt sein, wenn zwischen. M und G ein Mietverhältnis gem. §§ 535 ff. besteht. Dieses Mietverhältnis könnten V und M begründet haben und es könnte gem. § 566 auf G übergegangen sein. 1 Z
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2013-GrUeb/Fall_2.pdf
die Monate, auf die sich die Pfändung bezieht) gemäß § 566c S. 1 BGB gegenüber E unwirk- sam. M ist gegenüber E zur Mietzahlung verpflichtet. - Aber: Für den Monat Oktober könnte die Zahlung des M an A gemäß § 1124 Abs. 2 BGB ge- genüber der B-Bank wirks
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=2470
b) Aus dem Mietvertrag i.V.m. §§ 566, 578 II 1, I BGB? G könnte in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen V und M nach. § 566 I BGB kraft Gesetzes eingetreten sein. Voraussetzung ist zunächst, dass der Mietver- trag zwischen V und M wir
https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/probeexamen/ls170519-smid
Hinweis: Die Rechtsnatur des § 566 I BGB ist im Einzelnen sehr umstritten. BGH: zwischen Erwerber und Mieter entsteht ein neuer inhaltsgleicher Mietvertrag. Lit: Der Erwerber ist Rechtsnachfolger des Veräußerers, § 566 BGB ist gesetzliche Ver- tragsübern
https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/1/0/4/8/Mk052003.pdf
unter Beachtung der §§ 57a und 57b ZVG – im Versteige- rungsverfahren für entsprechend anwendbar: § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete;. § 566a BGB: Mietsicherheit;. § 566b Abs. 1 BGB: Vorausverfügungen über die Miete;. § 566c BGB: Vereinbarungen über die
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/zwischenvermietung-anwendungsbe...
Nach der Rechtsprechung ist § 566c BGB in zwei Fällen unanwendbar. Zum einen ist anerkannt, dass eine vereinbarungsgemäß geleistete Vorauszahlung auch gegenüber dem Erwerber wirkt, wenn die geleisteten Beträge zum Auf- oder Ausbau des Mietgrundstücks bes
http://www.buzer.de/s1.htm?a=566c-566e&ag=6597
1Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalenderm
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92251.htm
Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere.
http://www.melchior-krueger-rechtsanwaelte.de/aktuelles_newsdetail/items/-566-b...
18.07.2013 - 566 BGB - "Kauf bricht nicht Miete" und seine Tücken. Der Grundsatz, dass der Erwerber eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung in den für das Kaufobjekt bestehenden Mietvertrag eintritt, ist wohl allgemein bekannt. Es darf an dieser St
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietzahlung-eigentuemerwechsel/
29.07.2015 - Der in § 566 Abs. 1 BGB verankerte Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ ist den meisten Mietern und Vermietern bekannt. Kein Geheimnis ist daher, dass ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht endet, wenn die Wohnung veräußert wird. Welche Recht