Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet, durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird, so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs. 1 und des § 567, wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten übernommen hat.
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https://www.amtsgericht-bremerhaven.bremen.de/sixcms/media.php/13/Ensenbach%20P...
Überleitung dann nur, wenn der Erwerber nach § 567 a BGB in das Miet-/Pachtverhältnis eintritt. 23. V. - Beschränkt persönliche Dienstbarkeit -. 1. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 ff. BGB kann ein wesentliches Sicherungsmittel für de
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d2a3c204-d314-4430-9dce-49a240db3b88/11500.pdf
23.11.2007 - ... BGB §§ 535, 566, 566b, 567a. Baukostenzuschüsse des Mieters und Veräußerung des Mietobjekts im Wege der Zwangs- versteigerung; Sonderkündigungsrecht des Erstehers und Geltendmachung der Baukos- tenzuschüsse gegenüber dem Ersteher; Wirkun
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so sind § 566 Abs. 1 und die §§ 566a bis 567a entsprechend anzuwenden. 2 Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden. Pflichten nicht, so haftet der Vermieter dem Mieter nach § 566 Abs. 2. Kapitel 5. Beendigung des Mietverhältnis
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hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungs- mittel nach Absatz 2 stützt. (4) 1 Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus,
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1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. ..... 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung d
http://vonlauffundbolz.de/assekura/assets/downloads/stb_12-2005.pdf
03.12.2005 - 567a StBerG. Im Folgenden werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen (l) und Gren- zen (II) von Haftungsbesehriinkungen aufgezeigt und die ... BGB. #305 Rdnr. 24: Kleine—(bsanli'. BRAO. ä51a Rdnr. 'J':. H'ö.|'k‚ AnwBl. 2003. 328. 329. (i Allg. A
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Gesetzestext Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet, durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird,
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bg...
Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 578. Für andere Mietverhältnisse als Wohnraum ergibt sich die Geltung aus § 578. § 566 betrifft (nur) den Fall, dass nach der Überlassung an den Mieter die Veräußerung eintritt. § 567a betrifft den Fall, dass di
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_567a/
20.07.2017 - 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums. Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet, durch dessen Ausübung der
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92254.htm
Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter mit dem Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/v92255.htm
Zitierungen von § 567a BGB Bürgerliches Gesetzbuch.