§ 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete
Paragraph 566 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.


(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

BGB 6 – Lösungsvorschlag - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/BGB6_Loesung.pdf
25.11.2006 - M könnte aber gegenüber G gem. § 986 I zum Besitz berechtigt sein, wenn zwischen. M und G ein Mietverhältnis gem. §§ 535 ff. besteht. Dieses Mietverhältnis könnten V und M begründet haben und es könnte gem. § 566 auf G übergegangen sein. 1 Z

Kein Eintritt des Erwerbers in Ankaufsrecht gem. § 566 Abs. 1 BGB

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Kein Eintritt des Erwerbers in Ankaufsrecht gem. §. 566 Abs. 1 BGB. 11.08.2017. Leitsatz. Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Grundstücks tritt nicht kraft Gesetzes in ein zwischen dem. Veräußerer und dem Mieter vereinbartes Ankaufsrecht ein (im An

Eingriffsfall 3 - jura.uni-mainz.de

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Anspruch des V gegen M aus §. 816 I 1 BGB auf Herausgabe der. 600 €? 1. M müsste als Nichtberech gter eine Verfügung getroffen haben. Verfügung = Übertragung,. Änderung, Belastung, Au ebung eines Rechts. (a) M.M. wegen § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete)

Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung ... - ZJS

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Überdies wird die „bislang nicht gelöste Problematik“2 des Übergangs von Gestaltungslagen im Rahmen des § 566. BGB gestreift, welche eng verwoben ist mit der Frage der. Rechtsnatur des § 566 BGB. Hier kann von einem Klausur- bearbeiter nur verlangt werde

Privatdozent Dr. Stefan J. Geibel Wintersemester ... - Uni Heidelberg

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b) Aus dem Mietvertrag i.V.m. §§ 566, 578 II 1, I BGB? G könnte in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen V und M nach. § 566 I BGB kraft Gesetzes eingetreten sein. Voraussetzung ist zunächst, dass der Mietver- trag zwischen V und M wir


Webseiten zum Paragraphen

§ 566 BGB - "Kauf bricht nicht Miete" und seine Tücken - Melchior ...

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18.07.2013 - 566 BGB - "Kauf bricht nicht Miete" und seine Tücken. Der Grundsatz, dass der Erwerber eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung in den für das Kaufobjekt bestehenden Mietvertrag eintritt, ist wohl allgemein bekannt. Es darf an dieser St

Eigentümerwechsel – Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt nicht ...

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Der bekannte Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" ist in § 566 BGB festgeschrieben. Danach tritt der Erwerber einer Immobilie mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Dies bedeutet, dass ein Mietverhältnis durch den Verkauf de

§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

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(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis.

Kauf bricht Miete nicht: Der Eigentümer wechselt – und der Mieter ...

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/kauf-bricht-miete-nicht-der-e...
14.08.2010 - Das ist gesetzlich geregelt“, erläutert Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin, und verweist auf Paragraf 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist festgeschrieben: Der Käufer tritt anstelle des bisherigen Eige

„Kauf bricht nicht Miete“ – oder doch? - KPMG Law

https://kpmg-law.de/mandanten-information/kauf-bricht-nicht-miete-oder-doch/
Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Mie-te“ gemäß § 566 BGB dürfte den meisten mit dem Immobilienrecht Befassten ein Begriff sein. Dieser Grundsatz findet nach § 578 Abs. 2 BGB auch im Gewerberaummietrecht Anwendung. Wird ein Mietgegen-stand nach Überlassun


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum › Kapitel 4: Wechsel der Vertragsparteien › § 566

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 566 BGB
    § 566 Abs. 1 BGB oder § 566 Abs. I BGB
    § 566 Abs. 2 BGB oder § 566 Abs. II BGB

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