(1) Soll der Mieter nach dem Mietvertrag den gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weitervermieten, so tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. Schließt der Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung ab, so tritt der Mieter anstelle der bisherigen Vertragspartei in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit dem Dritten ein.
(2) Die §§ 566a bis 566e gelten entsprechend.
(3) Eine zum Nachteil des Dritten abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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http://www.mieterverein-bamberg.de/FAQ/files/welche-ku0308ndigungsfrist-gilt003...
zur Mietrechtsreform am 01.09.2001 gegolten hatte (das war damals {i 565 BGB). Der Bundes- gerichtshof hat in höchster Instanz entschieden, dass eine „bloße Wiedergabe“ des damaligen. Gesetzestextes keine Individualvereinbarung darstellt, die dazu führen
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/102b8502-52cb-4938-b1d0-a7f0e58dcf82/11345.pdf
30.10.2003 - BGB §§ 575, 565. Zeitliche Befristung wegen Eigenbedarfs des Vermieters bei gewerblicher Zwischenvermie- tung; "sale and lease back". I. Sachverhalt. Im Rahmen eines Bauträgervertrages soll das verkaufte Objekt vom Erwerber sogleich an den B
http://www.msw-ra-berlin.de/_static/media/docs/06.pdf
Klausel im Mietvertrag, so galt sie auch über den 03.10.1990 hinaus und damit auch über den. 01.09.2001. Ist jedoch in dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag keine Kündigungsregelung enthalten, wie im vorliegenden Fall, so fand schon ab dem 03.10
http://d-nb.info/952678934/04
564 c BGB (Fortsetzungsverlangen bei befristetem Mietverhältnis). .. 462. § 565 BGB (Kündigungsfristen). 477. § 565 a BGB (Verlängerung des Mietverhältnisses). 487. § 565 b BGB (Werkmietwohnungen). 490. § 565 c BGB (Kündigung des Vermieters). 493. § 565
http://www.info-m.de/sites/default/files/Info%20M%2012-13%2018.pdf
Kommentar Ergebnis und Begründung: Die Entscheidung ist zutreffend. Auf Kenntnis oder Unkenntnis des Mieters hinsicht- lich des gestuften Mietverhältnisses kommt es bei § 565 BGB sicher nicht an. Zu der noch offenen Frage, ob und inwieweit der Endmieter
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/neue-kuendigungsfristen-fuer-al...
I. Nach § 565 Abs. 2 BGB a. F. richtete sich die Frist für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses nach dessen Dauer. Sie betrug bei Mietverhältnissen bis zu einer Dauer von 5 Jahren 3 Monate. Nach 5, 8 und 10 Jahren seit der Überlassung der Mietsa
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Rechtsvorschriften/ges-...
Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jeder Teil das Mietverhältnis nach den Vorschriften des § 565 kündigen. § 564a Schriftform bei Wohnraumkündigung. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum bedarf der schriftlichen Form. In dem Kündigung
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-110-zwischenvermie...
31.10.2017 - Info 110: Zwischenvermietung und Mieterschutz (§ 565 BGB). Stand: 11/16. Wohnungen nach dem sogenannten Bauherren-Modell sind aus Steuerersparnisgründen errichtet worden. Hier – aber nicht nur hier – findet sich häufig folgende (für Mieter n
https://www.umzugsratgeber.net/special_kuendigung.html
Bis zum 31.08.2001 galten die Fristen des § 565 BGB in der alten Fassung. Für Mietverhältnisse über Wohnraum sah Absatz 2 vor, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig war. Nach
http://www.vermieter-ratgeber.de/im-fokus/kuendigung-des-mietvertrages
31.12.2005 - Viele Mietverträge aus dieser Zeit haben diese in § 565 Absatz 2 BGB (alte Fassung / a.F.) enthaltenen symmetrisch gestaffelten Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß übernommen. Gelegentlich wurde einfach auf die Gesetzeslage verwiesen,