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http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/s/spickhoff_andreas/unterlagen/examina...
c) §§ 932, 935 II BGB. II. § 816 I 2 BGB (+/-). 1. Wirksame Verfügung eines Nichtberechtigten. 2. Rechtsgrundlos = unentgeltlich (C war minderjährig)? ... des B; Schutzzweck des § 831 BGB; RG (WarnRspr. 1908/09 Nr. 98): wortlautgemäß gegenständliche Rech
http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Vereinsbetreuung.docx
Vereinsbetreuung Als V. ist die Führung einer → Betreuung durch einen rechtsfähigen → Verein als → juristische Person zu bezeichnen, der gemäß § 1908 f → Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für das jeweilige Bundesland durch öffentlich-rechtlichen Verwaltungsa
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Pflichten_...
ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dem VormG einzureichen (§ 1802 BGB). ▫ Der Betreuer darf grundsätzlich keine Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten machen (§ 1804 BGB). Ausnahme: sog. Gelegenheitsgeschenke (§ 1908i Abs. 2 BGB). ▫ Der Betreu
http://www.hospiz-andernach-pellenz.de/pdf/Bgb_Betreuungsrecht.pdf
BGB § 1896 Voraussetzungen. (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/15W190.00.PDF
1835, 1836 a, 1908 i, 1908 e BGB, § 1 Abs. 1 S. 3 BVormVG, UStG. Leitsatz: Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Erstattung seiner Auslagen umfaßt auch die auf die. Auslagen entfallende Umsatzsteuer (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats). ³. ³
http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10305.pdf
05.11.2009 - BGB § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1812 Abs. 1 Satz 2 (Vertrag zur Vergütung von Dienstleistungen). BGH, Urteil vom 5.11.2009, III ZR 6/09. Der Abschluss eines Vertrags, durch den ein Betreuer den Betreuten zur Vergütung von Dienstleistungen ver-
https://www.soldan.de/media/pdf/40/17/b5/9783170213920_LP.pdf
Kommentierung der auf die Betreuung anwendbaren Vorschriften der §§ 1632–1908 k. BGB. Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 1632, 1698a, 1698b BGB. Vorbemerkungen. 1. Übersicht. Das BGB kennt verschiedene Formen der Wahrnehmung fremder. Interessen durch gerichtlic
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93577.htm
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche.
https://openjur.de/g/bgb/1908.html
Der Betreuer kann eine Ausstattung aus dem Vermögen des Betreuten nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts versprechen oder gewähren.< ...
http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Was ist ein ´befreiter Betreuer`. Als befreiten Betreuer bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen gerichtlichen Genehmigungspflichten bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen Rechnungslegung nicht unterliegt. Kraft Gesetzes sind folgen
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Befreiter_Betreuer
26.06.2014 - BGB) und diese besondere Vertrauensperson von Beschränkungen bei der Geldanlage (§ 1852 BGB) und der Rechnungslegung (§ 1854 BGB) befreien, so dass die Aufsicht des Betreuungsgerichtes weniger ... Kraft Gesetzes sind folgende Betreuer als "b
http://www.gesundheitswegweiser-ortenau.de/Gesundheitswegweiser/Eingabe-f%C3%BC...
Betreuungsverein nach § 1908/ BGB. Träger / Institution. Sozialdienst kath. Frauen e.V.. Sozialdienst kath. Frauen e. V. Susanne Grewe Zellerstr. 11 77654 Offenburg Tel: 0781 93 229 0. Fax: 0781 93 229 29. Internet: www.skf-offenburg.de. Beschreibung des