(1) Im Übrigen sind auf die Betreuung § 1632 Abs. 1 bis 3, §§ 1784, 1787 Abs. 1, § 1791a Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2, §§ 1792, 1795 bis 1797 Abs. 1 Satz 2, §§ 1798, 1799, 1802, 1803, 1805 bis 1821, 1822 Nr. 1 bis 4, 6 bis 13, §§ 1823 bis 1826, 1828 bis 1836, 1836c bis 1836e, 1837 Abs. 1 bis 3, §§ 1839 bis 1843, 1846, 1857a, 1888, 1890 bis 1895 sinngemäß anzuwenden. Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass Vorschriften, welche die Aufsicht des Betreuungsgerichts in vermögensrechtlicher Hinsicht sowie beim Abschluss von Lehr- und Arbeitsverträgen betreffen, gegenüber der zuständigen Behörde außer Anwendung bleiben.
(2) § 1804 ist sinngemäß anzuwenden, jedoch kann der Betreuer in Vertretung des Betreuten Gelegenheitsgeschenke auch dann machen, wenn dies dem Wunsch des Betreuten entspricht und nach seinen Lebensverhältnissen üblich ist. § 1857a ist auf die Betreuung durch den Vater, die Mutter, den Ehegatten, den Lebenspartner oder einen Abkömmling des Betreuten sowie auf den Vereinsbetreuer und den Behördenbetreuer sinngemäß anzuwenden, soweit das Betreuungsgericht nichts anderes anordnet.
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https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Pflichten_...
ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dem VormG einzureichen (§ 1802 BGB). ▫ Der Betreuer darf grundsätzlich keine Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten machen (§ 1804 BGB). Ausnahme: sog. Gelegenheitsgeschenke (§ 1908i Abs. 2 BGB). ▫ Der Betreu
https://betreuungsverein.asbnrw.de/images/downloads/BS5d_Drucklayout.pdf
Ich wähle die Pauschale nach § 1908i BGB i.V.m. § 1835a BGB. Ich habe für den angegebenen Zeitraum keinen Auslagenersatz und keine Vergütung erhalten. Ich wähle Auslagenersatz nach § 1908i BGB i.V.m. § 1835 BGB gemäß der anliegenden. Aufstellung und Begr
http://www.ag-beckum.nrw.de/infos/Formulare/eigene-Formulare-der-Betreuungsabte...
Ich beantrage für den Zeitraum vom ______ bis ______ die Festsetzung und Erstattung nach § 1908i BGB i. V. m. § 1835a BGB bzw. des Auslagenersatzes nach § 1908i BGB i. V. m. § 1835 BGB. Ich wähle die Pauschale nach § 1908i BGB i. V. m. § 1835a BGB. Ich h
http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10207.pdf
BGB §§ 1821, 1822, 1829, § 1908i Abs. 1 Satz 1 FGG § 20 Abs. 1, KostO § 30 Abs.1. Wird die gerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertragesüber ein. Grundstück des Betroffenen abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerd
http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/Nord-BGT/12/AG5_Thielke...
20.09.2015 - Ergänzung zum Jahresbericht, Instrument der. Aufsicht und Kontrolle durch das Gericht. §§ 1908i, 1840, 1841 BGB. 2. Schlussrechnungslegung nach Beendigung der Betreuung. Instrument der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betreuten bzw. den Er
https://openjur.de/g/bgb/1908i.html
1908i Entsprechend anwendbare Vorschriften →. (1) Im Übrigen sind auf die Betreuung § 1632 Abs. 1 bis 3, §§ 1784, 1787 Abs. 1, § 1791a Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2, §§ 1792, 1795 bis 1797 Abs. 1 Satz 2, §§ 1798, 1799, 1802, 1803, 1805 bis 18
http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Was ist ein ´befreiter Betreuer`. Als befreiten Betreuer bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen gerichtlichen Genehmigungspflichten bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen Rechnungslegung nicht unterliegt. Kraft Gesetzes sind folgen
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Befreiter_Betreuer
26.06.2014 - BGB) und diese besondere Vertrauensperson von Beschränkungen bei der Geldanlage (§ 1852 BGB) und der Rechnungslegung (§ 1854 BGB) befreien, so dass die Aufsicht des Betreuungsgerichtes weniger ... Kraft Gesetzes sind folgende Betreuer als "b
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93578.htm
(1) Im Übrigen sind auf die Betreuung § 1632 Abs. 1 bis 3, §§ 1784, 1787 Abs. 1, § 1791a Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2, §§ 1792, 1795 bis 1797 Abs. 1 Satz 2, §§ 1798, 1799, 1802, 1803, 1805 bis.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1908i/
... Abkömmling des Betreuten sowie auf den Vereinsbetreuer und den Behördenbetreuer sinngemäß anzuwenden, soweit das Betreuungsgericht nichts anderes anordnet. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAA-73903]. 1Anm. d. Red.: § 1908i i. d. F. des G