Maßnahmen nach den §§ 1896, 1903 können auch für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, getroffen werden, wenn anzunehmen ist, dass sie bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich werden. Die Maßnahmen werden erst mit dem Eintritt der Volljährigkeit wirksam.
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http://www.bit-projekt.de/documents/Betreuungsrichter.pps
Unkenntnis der Rechtsprechung des OLG Frankfurt/Main: keine Entlassung des Altbetreuers nach § 1908b BGB, sondern neue Betreuerauswahl bei Betreuungsverlängerung; Rechtspolitisches Signal des Bundesgesetzgebers des 2. BtÄndG ist angekommen: Mischkalkulat
http://www.bvfbev.de/mitgliederinformationen_des_BVfB/articles/tag-der-freien-b...
28. Abseits dieser vier Ausnahmen haben Wünsche dann keinen Vorrang, wenn deren Erfüllung dem Betreuer unzumutbar ist (§1901 Abs. 3 S. 1 2. Alt BGB). Dies ist der .... Danach kann der Betreuer auf seinen Antrag entlassen werden, wenn ihm die Betreuung ni
http://www.verfahrenspflegerin-kaufhold.de/downloads/17Deine%20Rechte%20mit%201...
Verfahrensbeistandschaften ○ Umgangspflegschaften ○ Ergänzungspflegschaften. 17. Mit der Vollendung des 17. Lebensjahres a) Möglichkeit der vorsorglichen Betreuerbestellung und Anordnung eines. Einwilligungsvorbehaltes (§ 1908 BGB = Bürgerliches Gesetzbu
http://www.hospiz-andernach-pellenz.de/pdf/Bgb_Betreuungsrecht.pdf
BGB § 1908a. Vorsorgliche Betreuerbestellung und Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für Minder- jährige Maßnahmen nach den §§ 1896, 1903 können auch für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, getroffen werden, wenn anzunehmen ist,
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Politi...
1908a; 1908d BGB; 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG).7 Eine Betreuung darf nur und insoweit angeordnet werden, wie der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr verant- wortlich regeln kann (§§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1. BGB). Die Aufgaben
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/...
07.04.2011 - Menschen mit Behinderung, für die nach § 1896 BGB eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist. ... Voraussetzung der Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers, § 1896 Abs. 1 BGB ... 14 ...... gen des § 1908a BGB kommt die Bestellung bereits
http://bilder.buecher.de/zusatz/10/10937/10937656_inha_1.pdf
(5) § 1896 Abs. 1 Satz 3 BGB ....................................................... 6 bb. Bedeutung der Diagnose für die .... Vorsorgliche Betreuerbestellung für Minderjährige, § 1908a BGB ............. 17. 4. Betreuerbestellung in gesetzlichen Sonderfä
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93570.htm
Maßnahmen nach den §§ 1896, 1903 können auch für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, getroffen werden, wenn anzunehmen ist, dass sie bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich werden. Die.
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1908a Vorsorgliche Betreuerbestellung und Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für Minderjährige. 1Maßnahmen nach den §§ 1896, 1903 können auch für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, getroffen werden, wenn anzunehmen ist, dass s
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1908a – Vorsorgliche Betreuerbestellung und Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für Minderjährige. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1908a – Vorsorgliche Betreuerbestellung und. [1]Maßnahmen n
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Maßnahmen nach den 1896 1903 können auch für einen Minderjährigen der das 17. Lebensjahr vollendet hat getroffen werden wenn anzunehmen ist dass.
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Lebensjahr vollendet hat, getroffen werden, wenn anzunehmen ist, dass sie bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich werden. 2Die Maßnahmen werden erst mit dem Eintritt der Volljährigkeit wirksam. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag,