(1) Gegen einen Behördenbetreuer wird kein Zwangsgeld nach § 1837 Abs. 3 Satz 1 festgesetzt.
(2) Der Behördenbetreuer kann Geld des Betreuten gemäß § 1807 auch bei der Körperschaft anlegen, bei der er tätig ist.
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http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/s/spickhoff_andreas/unterlagen/examina...
c) §§ 932, 935 II BGB. II. § 816 I 2 BGB (+/-). 1. Wirksame Verfügung eines Nichtberechtigten. 2. Rechtsgrundlos = unentgeltlich (C war minderjährig)? ... des B; Schutzzweck des § 831 BGB; RG (WarnRspr. 1908/09 Nr. 98): wortlautgemäß gegenständliche Rech
http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Vereinsbetreuung.docx
Vereinsbetreuung Als V. ist die Führung einer → Betreuung durch einen rechtsfähigen → Verein als → juristische Person zu bezeichnen, der gemäß § 1908 f → Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für das jeweilige Bundesland durch öffentlich-rechtlichen Verwaltungsa
http://www.hospiz-andernach-pellenz.de/pdf/Bgb_Betreuungsrecht.pdf
BGB § 1896 Voraussetzungen. (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Pflichten_...
ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dem VormG einzureichen (§ 1802 BGB). ▫ Der Betreuer darf grundsätzlich keine Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten machen (§ 1804 BGB). Ausnahme: sog. Gelegenheitsgeschenke (§ 1908i Abs. 2 BGB). ▫ Der Betreu
https://www.mutual-mente.com/app/download/30925163/%C2%A7%C2%A7+1896_1908+BGB_H...
08.09.2017 - BGB §§ 1896 – 1908 = Betreuungsrecht, vom 1.1.1992, im Nov. 2016 noch aktuell gültig. H70624. 1. Betreuungsgesetz im BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1901.html. = §§ 1896 – 1908 = Betreuungsrecht, hier komplette Kopie in Word. D
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/15W190.00.PDF
1835, 1836 a, 1908 i, 1908 e BGB, § 1 Abs. 1 S. 3 BVormVG, UStG. Leitsatz: Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Erstattung seiner Auslagen umfaßt auch die auf die. Auslagen entfallende Umsatzsteuer (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats). ³. ³
https://www.soldan.de/media/pdf/40/17/b5/9783170213920_LP.pdf
Kommentierung der auf die Betreuung anwendbaren Vorschriften der §§ 1632–1908 k. BGB. Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 1632, 1698a, 1698b BGB. Vorbemerkungen. 1. Übersicht. Das BGB kennt verschiedene Formen der Wahrnehmung fremder. Interessen durch gerichtlic
https://openjur.de/g/bgb/1908.html
Der Betreuer kann eine Ausstattung aus dem Vermögen des Betreuten nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts versprechen oder gewähren.< ...
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93569.htm
Der Betreuer kann eine Ausstattung aus dem Vermögen des Betreuten nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts versprechen oder gewähren.
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1908g/
1908g BGB - § 1908g Behördenbetreuer (1) Gegen einen Behördenbetreuer wird kein Zwangsgeld nach § 1837 Abs. 3 Satz 1 festgesetzt. (2) Der Behördenbetreuer kann Geld des Betreuten gemäß § 1807 auch bei der.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gesetzestexte
20.06.2010 - [Verbergen]. 1 (materielles) Betreuungsrecht im engeren Sinne; 2 Sonstige Bestimmungen des BGB, die für Betreuer von Belang sind. 2.1 Allgemeiner Teil; 2.2 Auftragsrecht; 2.3 Schadensersatz; 2.4 Eherecht; 2.5 Abstammungsrecht; 2.6 Elterliche
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Gegen einen Behördenbetreuer wird kein Zwangsgeld nach § 1837 Abs. 3 Satz 1 festgesetzt. (2) Der Behördenbetreuer kann Geld des Betreuten gemäß § 1807 auch bei der Körperschaft anlegen, bei der er tätig ist. Rz. 1 Wenn eine Behörde als Betreuer beste