(1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er
(2) Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.
(3) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann auch weitere Voraussetzungen für die Anerkennung vorsehen.
(4) Die anerkannten Betreuungsvereine können im Einzelfall Personen bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht beraten.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Vereinsbetreuung.docx
Vereinsbetreuung Als V. ist die Führung einer → Betreuung durch einen rechtsfähigen → Verein als → juristische Person zu bezeichnen, der gemäß § 1908 f → Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für das jeweilige Bundesland durch öffentlich-rechtlichen Verwaltungsa
https://www.ksv-sachsen.de/images/dokumente/ueoeb/1908f-BGB.pdf
8 1908f BGB Anerkennung als Betreuungsverein - dejure.org. Seite 1 von 4. Bürgerliches Gesetzbuch. Buch 4 - Familienrecht (SS 1297 - 1921). Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (88 1773 - 1921). Titel 2 - Rechtliche Betreuung (S
https://www.soziales.niedersachsen.de/download/98619/Kontrollsystem.pdf
Nach § 1806 ist Mündelgeld verzinslich anzu- legen, soweit es nicht zur Bestreitung von Aus- gaben bereitzuhalten ist. Wenn das Geld i.S.d.. § 1807 Abs. 1 Nr. 5 bei einem Geldinsitut angelegt wird, soll die Anlegung gem. § 1809 nur mit der Bestimmung erf
http://www.kreise.de/__cms1/images/stories/publikationen/bd-102.pdf
neue rechtliche Grundlage in § 1908 f BGB geschaffen. § 1908 f BGB normiert Mindestvoraus- setzungen für die Anerkennung eines Vereines als Betreuungsverein. Diese Mindestvorausset- zungen müssen kumulativ, nicht alternativ vorliegen und dauerhaft sein.
http://www.betreuungsverein-eigenleben.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/G...
Der Betreuungsverein Eigenleben ist gemäß § 1908f BGB als Betreuungsverein anerkannt. Daraus ergibt sich für ihn sowohl die Führung von rechtlichen. Betreuungen als auch die Querschnittsaufgabe als Doppelaufgabe. 3.1 für die Betreuungsführung. Der Verein
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/...
1. Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Betreuungsvereinen in Sachsen-Anhalt ist. § 1908f BGB i. V. m. § 3 Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum. Betreuungsgesetz (AGBtG). 2. Zuständigkeit. Zuständig für die Anerkennung i
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahme
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93575.htm
(1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuungsverein
15.10.2017 - Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden. Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine (§ 1908f BGB) stieg 2014 auf 838 (gegenüber 832 im Jahr 2013). Durch Landesmittel gefördert wurden 619 Vereine (2012: 615). Die Fördersum
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1908f/
1908f Anerkennung als Betreuungsverein [1]. (1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er. 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Sch
https://www.promensch-saar.de
Herzlich willkommen bei proMensch. Wir sind ein nach § 1908f BGB anerkannter, gemeinnütziger Betreuungsverein. Die Würde der betreuten Menschen steht für uns im Mittelpunkt. Grundlage unserer Arbeit sind Qualifikationen aus dem Bereich der Psychologie un