Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.
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https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/formulare/jugendamt/Sozialpaedagogis...
Inhalt der elterlichen Sorge (§§ 1626, 1631 BGB). Personensorge: Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht,. das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Vermögenssorge. Voraussetzungen zu
http://www.hefam.de/koll/wey20070528.doc
28.05.2007 - ( 4 ) Ferner ist ein gemeinsames Sorgerecht ohne Abgabe einer Sorgeerklärung. mit Hilfe des Familiengerichts möglich: § 1672 Abs.2 BGB. Die Modalitäten zu dieser Art der Sorgerechtsbegründung (Sorgerechtserklärung) ergeben sich aus den §§ 16
https://www.landkreis-karlsruhe.de/media/custom/1636_1616_1.PDF?1509015865
1 siehe hierzu die §§ 1626a bis 1626e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der seit 01.07.1998 gültigen Fassung. 2 siehe hierzu § 1626, Absatz 1 BGB. 3 siehe hierzu die §§ 1617 bis 1618 BGB. 4 siehe hierzu § 1589 BGB. 5 siehe hierzu§ 1671 BGB. Bitte wenden.
https://www.mannheim.de/sites/default/files/page/2383/gemeinsame_elterliche_sor...
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter für das Kind die alleinige elterliche Sorge. Den nichtverheirateten Eltern steht die elterliche. Sorge jedoch dann gemeinsam zu, wenn sie einander heiraten oder eine
http://m.lkee.de/media/custom/2112_5529_1.PDF?1516104691
Sorgerechtserklärung gemäß §§ 1626 a - 1626 e BGB. Die elterliche Sorge für ein Kind, das vor der Ehe geboren wurde,. * steht der Mutter allein zu, (Eine Neuregelung soll demnächst in Kraft treten. Bis dahin kann der Vater ab sofort eine Entscheidung bei
http://www.ennepetal.de/fileadmin/user_upload/Medien/jugend/Soziale_Leistungen/...
Voraussetzungen zur Abgabe der Sorgeerklärung (§§ 1626 a – 1626 e BGB):. ▫ Die Eltern sind bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet. ▫ Vaterschaftsanerkennung. ▫ Zustimmung der Mutter. ▫ Abgabe einer übereinstimmenden Sorgeerklärung der El
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783805910545_Excerpt_001.pdf
Hinweise. Das Vorläufige Abkürzungsverzeichnis 1993 für das „Gesamtwerk Staudinger“ befindet sich in einer Broschüre, die den Abonnenten zusammen mit dem Band §§ 985–1011 (1993) bzw seit 2000 gesondert mitgeliefert wird. Die aktualisierte Neubearbeitung
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93347.htm
Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1626e
Abschnitt 2 – Verwandtschaft → Titel 5 – Elterliche Sorge. Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen. § 1626d BGB, Form; Mitteilungspflicht · § 1627 BGB, Ausübung der elt
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1626e/
20.07.2017 - Buch 4: Familienrecht. Abschnitt 2: Verwandtschaft. Titel 5: Elterliche Sorge. § 1626e Unwirksamkeit. Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen. Fundstelle(n
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Insb können sonstige Willensmängel nach §§ 116–123 nicht geltend gemacht werden (Köln FamRZ 10, 906 f; J/H/Jaeger § 1626e Rz 2). Die §§ 134–139 sind ebenfalls ausgeschlossen, weshalb auch die Beurkundung zusätzlicher unwirksamer Vereinbarungen in einem n
https://gesetze-in-app.de/BGB/1626e
1626e BGB. Bürgerliches Gesetzbuch; Buch 4: Familienrecht; Abschnitt 2: Verwandtschaft; Titel 5: Elterliche Sorge. § 1626e BGB. Unwirksamkeit. Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften