(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
(2) Der Vater und die Mutter können das Kind insoweit nicht vertreten, als nach § 1795 ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist. Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Das Familiengericht kann dem Vater und der Mutter nach § 1796 die Vertretung entziehen; dies gilt nicht für die Feststellung der Vaterschaft.
(2a) Der Vater und die Mutter können das Kind in einem gerichtlichen Verfahren nach § 1598a Abs. 2 nicht vertreten.
(3) Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet oder besteht zwischen ihnen eine Lebenspartnerschaft, so kann ein Elternteil Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur im eigenen Namen geltend machen, solange
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_12.ppt...
12.02.2015 - 1618a BGB, vgl. auch §§ 1619 f. BGB). • Elterliche Sorge (§§ 1626-1698b BGB). – Personensorge. – Vermögenssorge und gesetzliche Vertretung (§ 1629 BGB). → Der Rest des BGB-Familienrechts (§§ 1712-1921 BGB) regelt. Verhältnisse, de auf versch
https://www.bundestag.de/blob/416968/1251bfbeb3bc857058c8dc8898f41178/wd-7-030-...
17.02.2016 - 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. 5. 3. §§ 1629 ff. BGB Elterliche Sorge. 6. 3.1. § 1629a BGB Beschränkung der Minderjährigenhaftung. 6. 3.2. § 1641 BGB Schenkungsverbot. 6. 3.3. § 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgesch
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d2dfe810-67f4-42be-8cb3-55a0177f3086/14182.pdf
28.12.2004 - EGBGB Art. 21; BGB §§ 1629, 1795, 1909. England: Gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder; vormundschaftsgerichtliche. Genehmigung; Ergänzungspflegschaft. I. Zum Sachverhalt. Ein in Deutschland belegenes, vermietetes Gewerbegrundstück so
http://www.jura.uni-passau.de/fileadmin/dateien/fakultaeten/jura/lehrstuehle/se...
entsetzt. Können sie gegen die Käufe ihrer Tochter etwas unternehmen? A. Erstes Geschäft (Minikleid). Frederike (F) könnte ein Anspruch gegen Volker (V) auf Rückgabe des Geldes aus § 812 I 1. Fall 1 BGB haben, den ihre Eltern (E) im Rahmen ihrer gesetzli
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Fall_21.pdf
Wirksamer Erwerb des S von X gem. §§ 873, 925 BGB, insbesondere wirksame Vertretung des S durch V gem. §§ 164, 1629, 1643, 1821 Nr. 5 BGB (Vorliegen einer vormundschaftsgerichtlichen. Genehmigung des Grundstückserwerbvertrages). II. Wirksame Grundschuldb
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. 2Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. 3Ein Elternteil vertritt d
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-die-elterliche-sor...
Rz. 141 Die Alleinvertretung nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB richtet sich danach, welcher Elternteil das Kind in seiner Obhut hat. Soweit sich beide Elternteile erst um diese Obhut bemühen, findet § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB keine Anwendung.[512] Befindet sich da
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1629/
1629 Vertretung des Kindes [1]. (1) 1Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. 2Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. 3Ein El
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/verfahren-kindesunterhalt.html
Leben die Eltern in verschiedenen Wohnungen und regeln sie den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes in der Weise, dass es vorwiegend in der Wohnung eines Elternteils - unterbrochen durch regelmäßige Besuche in der Wohnung des anderen Elternteils - lebt,
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/minderjaehrigenhaftung-bei-rueckfor...
11.07.2012 - Um zu verhindern, dass der Minderjährige mit Schulden in die Volljährigkeit geht, ist per Gesetz die Einrede nach §1629a BGB möglich. Damit beschränkt sich die Haftung des Minderjährigen auf das Vermögen, dass er mit Eintritt in die Volljähr