§ 1627 BGB, Ausübung der elterlichen Sorge
Paragraph 1627 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.


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Word Dokumente zum Paragraphen

Merkblatt zur gemeinsamen Sorgerechtserklärung - Landkreis Rostock

https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/formulare/jugendamt/Sozialpaedagogis...
Auch Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die gemeinsame Sorge für ihr Kind/ ihre Kinder ausüben (§ 1626a BGB). Inhalt der ... Vermögenssorge. Voraussetzungen zur Abgabe der Sorgeerklärung (§§ 1626a — 1626e BGB) ... Ausübung der elterli

Elterliche Sorge bezeichnet die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern ...

http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Elterliche_Sorge.docx
Gem. § 1627 BGB ist die e. S. ein pflichtgebundenes, fremdnütziges Recht, das zum Wohle des Kindes auszuüben ist. § 1626 Abs. 3 BGB – neu eingefügt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 – sieht dementsprechend i. d. R. den Umgan


PDF Dokumente zum Paragraphen

Lösungsskizze:

https://www.wuppertal.de/microsite/bsi/medien/bindata/bgb1_loes.pdf
Nach §§ 108 I BGB ist die von S abgegebene Vertragsannahme nur mit Einwilligung sei- nes gesetzlichen Vertreters wirksam, § 108 I BGB. Gesetzliche Vertreter des S sind gem. § 1626 1 BGB seine Eltern. Beide Elternteile hätten gem. § 1627 BGB ihre Einwilli

Allgemeiner Teil des BGB - Leseprobe

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Brox-Allgemeiner-Teil-BGB-9783800652631...
Formbedürftigkeit von Vertragsänderungen gemäß § 311b Abs. 1 BGB, ZGS 2011, 157; Keim, § 313. BGB und die Beurkundung zusammengesetzter Verträge, DNotZ 2001, 827; Lützen, »Schriftlich« und. »Schriftform« – der unbekannte Unterschied, NJW 2012, 1627; Malz

DIE BEHANDLUNG EINES KINDES

https://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/default/Kliniken/Kinder-Jugendpsychiatri...
24.03.2017 - Genereller Grundsatz, § 1627 BGB: Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. • Nach Trennung, § 1687 Abs. 1 S. 1, 2 und 3 BGB: Leben die Eltern, denen die e

Drucksache 18/11278 - DIP21 - Deutscher Bundestag

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22.02.2017 - A. Problem und Ziel. Eltern üben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung zum Wohl des Kindes aus (§ 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB). Ihr Elternrecht ist grundrecht- lich geschützt. Sie entscheiden im Rahmen der Personensorge (

Zur Situation von Menschen mit Intersexualität in ... - Deutscher Ethikrat

http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/dethloff-stellungnahme-intersexualitaet.pdf
Kindeswohl zu orientieren (§ 1627 BGB). Daraus folgt grundsätzlich, dass die Eltern – solange der Minderjährige noch nicht selbst einwilligungsfähig ist (dazu unten) – mit rechtfertigender. Wirkung in tatbestandsmäßig eine Körperverletzung darstellende ä


Webseiten zum Paragraphen

§ 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93348.htm
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

1627 BGB – WikiMANNia

http://de.wikimannia.org/1627_BGB
18.05.2017 - Der Paragraph 1627 BGB dokumentiert die schrittweise Abschaffung der Familie durch den Gesetzgeber. Haben im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 noch der Vater das Recht und die Pflicht, so haben seit 1980 die Eltern nur noch Pflichten, euphemi

§ 1627 BGB - Ausübung der elterlichen Sorge - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1627.html
1627 Ausübung der elterlichen Sorge →. Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

BGB Familienrecht §§ 1626-1665 | esb Rechtsanwälte

https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam8b-htm
BGB 4. Buch hier: Fünfter Titel: Elterliche Sorge §§ 1626 – 1665. § 1626. (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). ... 1627. Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung un

Kommentierung zu § 1627 BGB –Ausübung der elterlichen Sorge– im ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-2/Titel-5/Ausuebung-der-elterlichen-S...
1627 Ausübung der elterlichen Sorge. Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 5: Elterliche Sorge › § 1627

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1627 BGB
    § 1627 Abs. 1 BGB oder § 1627 Abs. I BGB

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