(1) Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung, auf seine Begründung einer Lebenspartnerschaft oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird (Ausstattung), gilt, auch wenn eine Verpflichtung nicht besteht, nur insoweit als Schenkung, als die Ausstattung das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter, entsprechende Maß übersteigt.
(2) Die Verpflichtung des Ausstattenden zur Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Fehlers der Sache bestimmt sich, auch soweit die Ausstattung nicht als Schenkung gilt, nach den für die Gewährleistungspflicht des Schenkers geltenden Vorschriften.
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http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-3-2010.pdf
1987, § 1624 BGB Rz. 8. Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg BWNotZ. Juni. 76. Band. Nr. 3/ 2010. 1. Der Beitrag basiert auf einem aktualisierten Referat des Verfassers anlässlich der dezentralen Rechtspflegerfortbildung des Landgerichtsbezi
https://www.mdr-recht.de/media/Diskussionsentwurf.pdf
04.05.2012 - Voraussetzungen auch bei nachträglicher Änderung eines Lebenspartnerschaftsnamens ändert. Zu Nummer 3 (§ 1624 BGB). Nach § 1624 BGB gilt das, was einem Kind im Hinblick auf seine Eheschließung oder auf die Erlangung einer selbständigen Leben
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712676.pdf
12.03.2013 - Die Änderung bewirkt, dass auch das, was einem Kind mit. Rücksicht auf die Begründung einer Lebenspartnerschaft von der Mutter oder dem Vater zugewendet wird, Ausstat- tung im Sinne des § 1624 BGB ist. Zu Nummer 4 (§ 1629 Absatz 3 BGB). Nach
http://www.erbrecht-downloads.de/PDFs/XI.15.pdf
1 Ausstattungsversprechen. Der Empfänger beabsichtigt ein Geschäft zu eröffnen. Anlässlich der Eröffnung dieses Geschäfts wendet der. Übergeber dem Empfänger im Wege der Ausstattung nach § 1624 BGB den Betrag von EUR X zu. Der. Empfänger nimmt diese Auss
http://www.n-j-p.com/wp-content/uploads/15Erbrecht-Nr.-1-2012.pdf
Als Ausstattung gilt nach § 1624 Abs. 1 BGB dasjenige,. "was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der. Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vat
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbrecht-vorweggenommene-erbfolge-was-ist-ein...
08.02.2011 - Der Begriff der Ausstattung ist in § 1624 BGB definiert. Danach ist eine Zuwendung mit bestimmter Zweckbindung (Ausstattungszweck) der Eltern an ihr Kind - wenn dies den Vermögensverhältnissen der Eltern entspricht - keine Schenkung, sondern
http://jura-fragen.de/ausstattung-im-erbrecht/
27.05.2016 - Eine Ausstattung liegt nach § 1624 BGB vor, wenn einem Kind mit Rücksicht auf die Erhaltung der Lebensstellung etwas von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird. Dabei darf die Ausstattung das den Umständen entsprechende Maß nicht überschr
https://erbrecht-anwalt-frankfurt.de/a-z/die-ausstattung-im-erbrecht/
1624 BGB. Die Ausstattung ist wie die Schenkung gem. § 516 BGB eine unentgeltliche Zuwendung. Rechtsform ist bei § 1624 BGB aber ein Vertrag eigener Art (sui generis), der nicht mit der Schenkung gem. §§ 516 ff. BGB im Zusammenhang steht. Sie benötigt je
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ausstattung-nach-1624-2050ff-BGB--f275095.html
07.06.2015 - Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mutter ist verwitwet 2014 verstorben - sie hat nur einen Sohn und eine uneheliche... - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1624/
1624 Ausstattung aus dem Elternvermögen [1]. (1) Was einem Kinde mit Rücksicht auf seine Verheiratung, auf seine Begründung einer Lebenspartnerschaft oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtscha