Gewährt der Vater einem Kind, dessen Vermögen kraft elterlicher Sorge, Vormundschaft oder Betreuung seiner Verwaltung unterliegt, eine Ausstattung, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er sie aus diesem Vermögen gewährt. Diese Vorschrift findet auf die Mutter entsprechende Anwendung.
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http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/svenschuberth.doc
Neue Juristische Wochenschrift 2002, 1625 ff. (zitiert als Eidenmüller, NJW 2002, 1625 zitierte Seite). Zur Effizienz der .... Angesichts von Verjährungsfristen in mehr als 130 Vorschriften in über 80 Gesetzen, wovon das BGB allein acht verschiedene kann
http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl .... Vierter Titel: Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im allgemeinen (§§ 1616 - 1625). Fünfter Titel.: Elterliche So
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Zur Vertiefung: Amend, Auswirkungen des neuen Verjährungsrechts auf das Erbrecht, JuS 2002, 743-746; Eidenmüller, Die Verjährung beim Rechtskauf, NJW 2002, 1625-1627; Gsell, Schuldrechtsreform - Die Übergangsregelungen für die Verjährungsfristen, NJW 200
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783805910583_Excerpt_001.pdf
J. von Staudingers. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Buch 4. Familienrecht. §§ 1616–1625. (Kindesname, Eltern-Kind-Verhältnis). Neubearbeitung 2007 von. Michael Coester. Redaktor. Helmut Engler. Sellier – de
http://grundschule.wentorf.de/media/custom/2424_6_1.PDF?1504016548
Das Sorgerecht ist im BGB geregelt. Es unterscheidet verschiene Gruppen von Sorgeberechtigten. Die häufigsten Konstella- tionen – mit Konsequenzen für die Befugnis, Daten des Kindes an diese Personen weiterzugeben – sind (bitte ankreuzen): a) Verheiratet
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c2ad952e-c729-4d28-affe-377eb4f1e003/1625.pdf
user/mr/pool/1625.doc. DNotI. Fax - Abfrage. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Dokumentnummer: 1625# letzte Aktualisierung: 20. August 2002. GBBerG § 9; ZVG § 52. Zum Erlöschen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783848705290_lese01.pdf
BGB. NomosKOMMENTAR. Band 4: §§ 1297–1921. 3. Auflage. Nomos. Familienrecht. Herausgegeben von. Prof. Dr. Dagmar Kaiser ... Neben den Vorschriften des Vierten Buchs des BGB werden aber weitere wichtige ..... Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern u
https://www.eic-trier.de/app/download/5801760195/Luxemburg_Gesch%C3%A4ftsabwick...
(possession paisible de la chose), Art. 1625. Code Civil, sowie die Sachmängelhaftung. (garantie des vices), Art. 1625 Code Civil, und die Rechtsmängelhaftung (garantie d´éviction) des Verkäufers, Art. .... 307 BGB eine unangemessene Benach- teiligung. D
https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam8a-htm
BGB 4. Buch hier: Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kinde im allgemeinen: §§ 1616 – 1625. Vierter Titel. Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kinde im allgemeinen. § 1616. Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. §
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gewährt der Vater einem Kind, dessen Vermögen kraft elterlicher Sorge, Vormundschaft oder Betreuung seiner Verwaltung unterliegt, eine Ausstattung, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er sie aus diesem Vermögen gewährt. Diese Vorschrift findet auf die Mut
https://openjur.de/g/bgb/1625.html
1625 Ausstattung aus dem Kindesvermögen →. Gewährt der Vater einem Kind, dessen Vermögen kraft elterlicher Sorge, Vormundschaft oder Betreuung seiner Verwaltung unterliegt, eine Ausstattung, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er sie aus diesem Vermögen g
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1625/
Abschnitt 2: Verwandtschaft. Titel 4: Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen. § 1625 Ausstattung aus dem Kindesvermögen. 1Gewährt der Vater einem Kind, dessen Vermögen kraft elterlicher Sorge, Vormundschaft oder Betreuung seiner
http://www.familienrecht-im-net.de/bgb_familienrecht_1616_1625.htm
www.familienrecht-im-net.de. BGB - Rechtsverhältnisse - Eltern - Kind - §§ 1616 - 1625, zurück. Rechtsberatung online per eMail. Und Sie wissen in kurzer Zeit mehr! § 1616 (1) Das eheliche Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als. Geburtsnamen. (2) Füh