(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.
(2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz 1 Satz 1 geändert wurde.
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https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/beis...
Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge (§ 1626 a Abs. 3 BGB). Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.(§ 1626 b Abs. 2 BGB). Wurde keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB abgegeben und ist die elterlic
http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
ausführlich und gut verständlich Heilmann, NJW 2012, 16 ff und NJW 2012, 887 ff. zusammen. II. Verfahren, die die elterliche Sorge betreffen. 1. Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder: Eltern, die miteinander verheiratet sind, haben. grundsätzlich gem. § 1
http://www.hefam.de/koll/wey20070528.doc
28.05.2007 - Die Einbenennung kann zum Verlust der seitherigen Identität des Kindes führen, d.h. das Kind wird nun auch noch namensmäßig vom anderen Elternteil getrennt - während das Gesetz andererseits in § 1626 III BGB die besondere Bedeutung des Umgan
https://www.stw-rw.de/download.php?type=downloads&doc=73&typ=pdf
13.2 Sorgerecht. Sorgerecht. Die Grundsätze der elterlichen Sorge sind im § 1626 BGB geregelt. Grundsätzlich umfasst der Begriff Sorgerecht (oder auch elterliche Sorge) das Recht und die Pflicht der Eltern für die: • Pflege und Erziehung,. • Gesundheitsf
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/530c5935-e5b9-4ab0-9c72-e53796c642b0/159444-f...
email: dnoti@dnoti.de • internet: www.dnoti.de. R:\User\mr\POOL\Gutachten\2017\Fax_Rep_2017_22_159444-fax_web.doc. DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Abruf-Nr.: 159444 letzte Aktualisierung: 30
http://www.vaeterinitiative.org/downloads/Broschuere%20Das%20Sorgerecht.pdf
Eine abgegebene Sorgeerklärung kann, durch eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge, unwirksam werden. (§ 1626 b BGB). Eine Sorgeerklärung muss immer persönlich erfolgen und öffentlich beurkundet werden. Dieses kann beim zuständigen. Juge
https://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=275
BGB). 3. Sorgerecht a) Sind die Eltern bei Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, erhält die Mutter die alleinige. Sorge. (§ 1626 a Abs. II BGB). b) Elterliches Sorgerecht erhält auch der Vater eines. Kindes, mit dessen Mutter er nicht verhei
http://www.landau.de/media/custom/288_514_1.PDF?1212717652
Merkblatt zur Sorgeerklärung gemäß § 1626 a Bürgerliches. Gesetzbuch (BGB). Eine Information des Stadtjugendamtes Landau in der Pfalz. 1. Allgemeines. Mit dem Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes am 1. Juli 1998 können Sie, Mutter und. Vater, geme
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93344.htm
(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. (3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1626b
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz 1 Satz 1 geändert wurde. Zu § 1626b: Geändert dur
https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam8b-htm
BGB 4. Buch hier: Fünfter Titel: Elterliche Sorge §§ 1626 – 1665. § 1626. (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personenso
https://openjur.de/g/bgb/1626b.html
1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung →. (1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. (3) Eine Sorgeerklärung
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/1626b
1626b:Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung. (1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. (3) Eine Sorgeerklärung i