(1) Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses ist in entsprechender Anwendung der §§ 543, 569 Abs. 1 und 2 zulässig.
(2) Abweichend von § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a und b liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Pächter mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug ist. Ist die Pacht nach Zeitabschnitten von weniger als einem Jahr bemessen, so ist die Kündigung erst zulässig, wenn der Pächter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht in Verzug ist.
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https://www.bistum-speyer.de/fileadmin/user_upload/1-0-0/Zentralstelle_und_Leit...
Auf das Recht des Verpächters zur fristlosen Kündigung wegen Nichtzahlung des Pachtzinses in § 594 e Abs. 2 BGB wird ausdrücklich hingewiesen. Darüber hinaus kann der Verpächter das Pachtverhältnis unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechtsansprüche
http://www.nl-bzar.de/fileadmin/Heft-Inhalt/2010/09_September2010/BzAR_09-2010_...
09.09.2010 - verhältnis besteht. BGB §§ 314. Abs. 3, 594 e. Leitsatz: Die Erklärung der außerordentlichen Kündigung eines. Landpachtverhältnisses muss innerhalb einer angemes- senen Frist nach dem Eintritt des Kündigungsgrundes und dessen Kenntnis bei de
https://www.topagrar.com/archiv/Wenn-der-Paechter-unpuenktlich-zahlt-168620.htm...
Eine unerlaubte Nutzungsüberlassung der Flächen durch den Pächter. Dann droht Kündigung… Einer der häufigsten Streitfälle und. Kündigungsgründe in der Praxis ist er- staunlicherweise immer wieder die un- pünktliche Zahlung der Pacht durch den. Pächter. D
https://www.enzkreis.de/media/custom/2032_2425_1.PDF?1463645674
Falls vertraglich nicht anders vereinbart, ist die Pachtzinszahlung jeweils am Ende des Pachtzeitraums zu entrichten. (§ 587 BGB). • Bei Zahlungsverzug der Pachtzinszahlung von mehr als drei Monaten hat der Ver- pächter ein außerordentliches Kündigungsre
https://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/personalrat/downloa...
1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt ...... 594e Außerordentliche fristlose Kündig
https://www.mietgerichtstag.de/app/download/6549459062/Harke%20Verbrauch%20K%C3...
gemäß § 594e Abs. 1 BGB. Obwohl diese Vorschrift auf die mietvertragliche Regelung in §§ 543 und 569 Abs. 1 und 2 BGB verweist, hat der Landwirtschaftssenat auf den. Rechtsgedanken von § 314 Abs. 3 BGB zurückgegriffen und die Kündigung einer. Verpächteri
https://www.schneideranwaelte.de/mietrecht/fristlose-k%C3%BCndigung-des-landpac...
19.08.2014 - Die fristlose Kündigung des Landpachtvertrags wegen Zahlungsverzugs gemäß § 594e BGB setzt nach dem OLG Stuttgart eine Abmahnung / Fristsetzung voraus.
https://www.fristlosekuendigung.com/mietrecht/pachtvertrag/
594e Abs. 2 BGB legt jedoch einen wichtigen Zusatz fest: Die Pacht oder ein nicht unerheblicher Teil davon muss länger als drei Monate nicht entrichtet worden sein. Auch eine außerordentliche Kündigung von einem Pachtvertrag durch den Pächter ist möglich
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den letzten verbliebenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft OLG Brandenburg (5 U (Lw) 14/15) | Datum: 09.07.2015. Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung eines Landpachtvertrages wegen Zahlungsverzuges
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses ist in entsprechender Anwendung der §§ 543, 569 Abs. 1 und 2 zulässig. (2) Abweichend von § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchstaben a und b liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Pächt
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_594e/
20.07.2017 - ... mehr als 30 Jahre · § 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters · § 594d Tod des Pächters · § 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund · § 594f Schriftform der Kündigung · § 595 Fortsetzung des Pachtverhältni