§ 594c BGB, Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
Paragraph 594c Bürgerliches Gesetzbuch

Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden, so kann er das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet, widerspricht. Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Wann die Fläche wirklich frei wird - Agrarheute

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09.10.2011 - abweichende Vereinbarung im Vertrage ist unwirksam (§ 594 c BGB). 17.4 Eine ordnungsmäßige Weiterbewirtschaftung des Pächterbetriebes ist dann ge- währleistet, wenn der Dritte in der Lage ist, nach seinen nachgewiesenen Kenntnissen und Fähig


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BGB § 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_594c/
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Kommentierung zu § 594c BGB –Kündigung bei Berufsunfähigkeit des ...

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§ 594c BGB - Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 5: Landpachtvertrag › § 594c

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 594c BGB
    § 594c Abs. 1 BGB oder § 594c Abs. I BGB

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