§ 594b BGB, Vertrag über mehr als 30 Jahre
Paragraph 594b Bürgerliches Gesetzbuch

Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Verpächters oder des Pächters geschlossen ist.


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Flächensicherung Landpachtverträge - Geiersberger Glas

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aber: wird ein Landpachtvertrag für längere Zeit als 30 Jahre geschlossen,. → kann er nach Ablauf der 30 Jahre bis zum dritten Werktag eines Pachtjahres auf den Schluss des nächsten Pachtjahres gekündigt werden grundsätzlich keine zeitliche Beschränkung.

4.b. Pachtvertrag für vereinseigene Anlagen auf privaten Grundstücken

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Anmerkung: Im Hinblick auf die beabsichtigtenInvestitionen des Vereins auf demPachtgrundstück empfiehlt es sich, eine Mindestlaufzeit von 30 Jahren - besser noch 50 oder 60 Jahren - zu vereinbaren. Wird ein Mietvertrag jedoch für eine längere Zeit als 30

a) Arten der Landpacht - Agrarjurist.de

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Rechtsanwalt Dr. Christian Halm. Vertragsparteien c). Parteiwechsel. - Vertraglicher Parteiwechsel: Möglich durch dreiseitigen Vertrag. Dabei muss die. Schriftform gewahrt sein (§ 585 a, 594 b BGB). Alle Beteiligten müssen vorher oder nachträglich zustim

LSA Pachten und Verpachten - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft ...

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09.10.2011 - Nach § 594 b Satz 1 BGB kann ein Landpachtvertrag, der für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen wurde, nach Ablauf von 30 Jahren spätestens am dritten Werktag eines Pacht- jahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres gekündigt werde

LiG Arbeitsblatt VIII Rechtform + Pacht - Hohage, May & Partner

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umfassen, sondern häufig auch familienfremde Mitunternehmer. Nicht selten beteiligen sich auch der Umkreis/die Kunden ideell, aber auch finanziell an solchen Betrieben. In solchen Fällen stellt sich dann die Frage nach einer geeigneten Rechtsform. In der


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§ 594b BGB Vertrag über mehr als 30 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92311.htm
Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs.

§ 594b BGB - Vertrag über mehr als 30 Jahre

https://www.vdv-ev.de/gesetze/BGB/594b.html
594b BGB Vertrag über mehr als 30 Jahre, Gesetzestext mit Erläuterung.

Vertragskündigung - Agrar und Recht

http://www.agrarundrecht.de/flug-und-recht/-internat-luftverkehrsrecht/vertrags...
Oktober oder am 11. November ("Martini") beginnt. Neben dem vorerwähnten Sonderkündigungsrecht bei Tod einer Vertragspartei gelten als besondere Vorschriften§ 594 b BGB: Bei einem für längere Zeit als 30 Jahre geschlossenen Pachtvertrag kann nach 30 Jahr

Kommentierung zu § 594b BGB –Vertrag über mehr als 30 Jahre– im ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-5/Vertrag-ueber-...
594b Vertrag über mehr als 30 Jahre. Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahr

Bürgerliches Gesetzbuch § 594b

http://construction.de/encyclop/recht/bgb/bgb0594b.html
Bau-Enzyklopädie: Bürgerliches Gesetzbuch § 594b - Vertrag über mehr als 30 Jahre.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 5: Landpachtvertrag › § 594b

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 594b BGB
    § 594b Abs. 1 BGB oder § 594b Abs. I BGB

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