§ 594 BGB, Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
Paragraph 594 Bürgerliches Gesetzbuch

Das Pachtverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. Es verlängert sich bei Pachtverträgen, die auf mindestens drei Jahre geschlossen worden sind, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage eines Vertragsteils, ob der andere Teil zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit ist, dieser nicht binnen einer Frist von drei Monaten die Fortsetzung ablehnt. Die Anfrage und die Ablehnung bedürfen der schriftlichen Form. Die Anfrage ist ohne Wirkung, wenn in ihr nicht auf die Folge der Nichtbeachtung ausdrücklich hingewiesen wird und wenn sie nicht innerhalb des drittletzten Pachtjahrs gestellt wird.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Informationen zum Landpachtrecht - Landratsamt Enzkreis

https://www.enzkreis.de/media/custom/2032_2425_1.PDF?1463645674
Falls vertraglich nicht anders vereinbart, ist die Pachtzinszahlung jeweils am Ende des Pachtzeitraums zu entrichten. (§ 587 BGB). • Bei Zahlungsverzug der Pachtzinszahlung von mehr als drei Monaten hat der Ver- pächter ein außerordentliches Kündigungsre

Kommentar Landpachtrecht - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/120813_Berliner_Kommentar_Leseprobe6...
594. Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses. Michel. 2. Fortsetzung des Pachtverhältnisses. § 594 S. 2 bis 4 BGB eröffnet beiden Vertragsparteien die Möglichkeit, unter den dort genannten Voraussetzungen die Gegenseite zu einer Erklä- rung über die

Flächensicherung Landpachtverträge - Geiersberger Glas

https://www.geiersberger.de/fileadmin/user_upload/seminare_vortraege/2013-09-04...
aber: wird ein Landpachtvertrag für längere Zeit als 30 Jahre geschlossen,. → kann er nach Ablauf der 30 Jahre bis zum dritten Werktag eines Pachtjahres auf den Schluss des nächsten Pachtjahres gekündigt werden grundsätzlich keine zeitliche Beschränkung.

Landpacht – Fallstricke in der ... - LLG Sachsen-Anhalt

https://llg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/L...
594a Abs. 1 BGB. Kündigungsfristen. Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder. Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den. Schluss des nächsten Pachtjahres kündigen. Im. Zweifel gilt das Kalenderjahr al

Pachtverträge – Was man alles falsch machen ... - Meidert & Kollegen

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Zeit abgeschlossen (§ 585 a BGB). Pachtverträge auf unbestimmte Zeit können nach §. 594 a BGB mit einer Frist von 2 Jahren zum Schluss des Pachtjahres gekündigt wer- den. Beispiel: Mündlich vereinbaren die Beteiligten eine Pachtdauer von 12 Jah- ren. Rec


Webseiten zum Paragraphen

§ 594 BGB Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92309.htm
1Das Pachtverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. 2Es verlängert sich bei Pachtverträgen, die auf mindestens drei Jahre geschlossen worden sind, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage eines Vertragsteils, ob der andere T

Vertragskündigung - Agrar und Recht

http://www.agrarundrecht.de/flug-und-recht/-internat-luftverkehrsrecht/vertrags...
Vertragskündigung. Die folgende Darstellung soll nur einen Überblick geben und kann eine genaue Prüfung der Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall nicht ersetzen. Vertragsende, Kündigung Haben die Parteien eine feste Laufzeit vereinbart, endet das Landpach

Pachtvertrag kündigen: Wie geht das? - Anwalt.org

https://www.anwalt.org/pachtvertrag-kuendigen/
Grundsätzlich gilt, dass Sie gemäß § 594a BGB nur mit einer Frist von zwei Jahren einen solchen Pachtvertrag kündigen können. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres erfolgen. Wurde dieses nicht definiert, ist das Kalenderjahr

Grundbuch.de: Paragraphen aus dem BGB zum Thema Landpacht.

https://www.grundbuch.de/bgb-landpacht.html
Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Landpacht. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.

§ 594 e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den letzten verbliebenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft OLG Brandenburg (5 U (Lw) 14/15) | Datum: 09.07.2015. Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung eines Landpachtvertrages wegen Zahlungsverzuges


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 5: Landpachtvertrag › § 594

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 594 BGB
    § 594 Abs. 1 BGB oder § 594 Abs. I BGB

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