Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
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https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/exue-kurs/wuv-handelsr-ls4
A hat trotz Anzeige des X keine Abhilfe geschaffen, § 536c II BGB - Eine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels von X bzw. ein arglistiges Verschweigen von A ist nicht ersichtlich (§§ 536b, 536d BGB). Lösung. Ergebnis zu III. X hat einen A
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
(„lex generalis“) („lex specialis“). • Hauptleistungspflichten, • Wohnraummietrecht, §§549-577a. §535 BGB - Vertragsschluss, §§550, 551 BGB. • Mängelhaftung d. Vermieters, - Sonderregeln, §§552-554 BGB. §§536-536d BGB - Miete/ Mieterhöhung, §§556-561. •
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Materielles-Zivilrecht-Assessore...
Wann sind Mängelrechte ausgeschlossen? Nur nach Maßgabe von §§ 536b, 536c, 536d BGB oder § 326 II 1 Alt. 1 BGB analog (Mangel aus Sphäre des Mieters) oder bei Verwirkung ist ein Ausschluss möglich. Werden diese in AGB ausgeschlossen, so können Sie die Ei
http://www.vdiv-rps.de/cms/upload/PDF/BGB_Mietrecht.pdf
BGB § 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels. Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
320 BGB). Minderung der. Miete. (§ 536 I). Schadensersatz. (§ 536a I). Selbstvornahme und. Aufwendungs- ersatz (§ 536a II). Kündigung. (§ 543 I, II Nr. 1). Welche Rechte hat der Mieter bei. Mängeln der Mietsache? Sachmangel. Rechtsmangel. Zugesicherte. E
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/05/L%C3%B6sung-Fall-5-Das-Unt...
Verschulden, § 536a I 2. Fall BGB. 3. Haftung bei Verzug des. Vermieters mit der Män- gelbeseitigung, § 536a I 3. Fall BGB. IV. kein Ausschluss: §§ 536b, 536d BGB. V. keine Verjährung: § 195 BGB 3 Jahre; § 548 gilt nicht für §§ 536 ff BGB. B. Rechtsfolge
http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/UebersichtMietvertrag.pdf
535 I 1 BGB. - Gebrauchserhaltung (Instandhaltungspflicht, § 535 I 2 BGB). Merke: Die Schönheitsreparaturen können auch in einem Formularvertrag/AGB auf den Mieter übertragen werden. - Nebenleistungspflichten (z.B.: Pflicht zum Aufwendungsersatz gem. § 5
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-1/Vertraglicher-...
536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels. Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den
https://www.anwaltonline.com/gesetze/bgb-neu/536d.html
536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels. Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92199.htm
Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0535.htm
Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535ff (Mietrecht). Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, ... Auf das dem Mieter nach Abs.2 Nr. 1 zustehende Kündigungsrecht sind die §§ 536b und 536d ents
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bg...
Die Vorschrift ist auf Sach- und Rechtsmängel (§ 536) anwendbar. Bei Formularverträgen ist daneben allerdings die wesentlichere Vorschrift des § 309 zu beachten. 2 Regelungsinhalt Rz. 2 Arglist ist weiter gehend als Vorsatz, erfordert einen Täuschungswil