Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
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http://d-nb.info/952678934/04
Kommentar zu den §§ 535-580 a BGB. 1. Vorbemerkungen zu den §§ 535, 536 BGB. 3. § 535 BGB (Wesen des Mietvertrages). 8. § 536 BGB (Pflichten des Vermieters). 29. Muster zu § 536 BGB. 61. Vorbemerkungen zu den §§ 537, 538 BGB. 70. § 537 BGB (Mängel der Mi
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2016/ws/ag-bgbsrbt/faelle...
A. Variante a). I. Anspruch des V gegen M auf Zahlung des vereinbarten Mietzinses aus § 535 Abs. 2, 581 BGB. 1. Anspruch entsteht mit dem Mietvertrag. 2. Anspruch (teilweise) erloschen a) Erlöschen durch Minderung nach § 536 Abs. 1 BGB. (1) Mangel der Mi
https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201703.pdf
schädigen (vgl. AS-Skript Schuldrecht AT 1 [2017], Rn. 357). 1. Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und ver- stößt gegen seine mietvertragliche Ob- hutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung i
http://www.pantaenius.eu/fileadmin/user_upload/documents/unternehmensversicheru...
S. 8. Zustand der Mietsache bei Rückgabe. • Reinigungspflicht. • Beschädigungen der Mietsache. • Grundsatz § 538 BGB. • Beseitigung von Gebrauchsspuren. • Beweissicherung des Zustandes (Protokolle) ...
http://www.vdiv-rps.de/cms/upload/PDF/BGB_Mietrecht.pdf
BGB § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeige- führt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. BGB § 539 Ersatz sonstiger Aufwendung
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-1/Abnutzung-der-...
538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-bgb-para...
17.06.2013 - 538 BGB stellt darüber hinaus noch einmal klar, dass der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch verursacht werden, nicht zu vertreten hat. Nach dem gesetzlichen Leitbild sind folgli
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. A. Anwendungsbereich. Rz. 1 § 538 gilt für alle Mietverhältnisse und regelt als Ausfluss der Gebrauchserh
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bg...
1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist als Spiegelbild des § 535 zu verstehen, wonach der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustande zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erha
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0535.htm
Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535ff (Mietrecht). Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch. ... BGB § 535 Absatz 1 .... BGB, § 538, Übersicht. Abnutzung der Mie