§ 1612c BGB, Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen
Paragraph 1612c Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetzentwurf - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/073/1307338.pdf
25.03.1997 - pflichtung des Schuldners zur Auskunftserteilung (§ 1605 BGB) mit der Pflicht verbunden, auf ... oder erhöht um die nach den §§ 1612 c und ... 1612 c. (1) Das auf dis Kind entfallende Kindergeld ist zur Hälfte anzurechnen, wenn an den barunt

Kindergeld und Kinderfreibetrag

http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/032818.pdf
wohl ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch zu (§§ 1612b, 1612c BGB), der Eingang in die einkommensteuerliche Regelung des Familienleistungsausgleichs gefunden hat (§ 31 S. 6. EStG). 3. Jedem Elternteil steht also im Rahmen der gewählten getrennten Vera

Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht

http://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/HLL_2016.pdf
01.01.2016 - ... soweit dies nicht zur Deckung seines Bedarfs verwendet wird. (2) Kinderzulagen und Kinderzuschüsse zur Rente sind, wenn die Gewährung des staatlichen Kindergeldes entfällt, in Höhe des fiktiven Kindergeldes wie Kindergeld zu behandeln (§

Unterabschnitt 3 Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt ...

http://www.anwalt-grundausstattung.de/media/blfa_files/978347208934-6-Leseprobe...
1612a Abs. 1 BGB (vor Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c BGB) begrenzt ist, müssen überschießende Unterhaltsansprüche in einem normalen Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das bislang in § 653 ZPO geregelte Verfahren über d

•§ 68 - Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-68...
01.01.2018 - 1612b, 1612c BGB eine An- rechnung von Kindergeld oder anderer regelmäßig wiederkehrender kindbezogener Leistungen auf die durch Unterhaltsurteil oder sonsti- gen vollstreckbaren Titeln festgesetzten Unterhaltsleistungen, sind nur die um die


Webseiten zum Paragraphen

§ 1612c BGB Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93320.htm
1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.

§§ 1612a bis 1612c BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=1612a-1612c&ag=6597
(1) 1Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. 2Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Exi

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1612c - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext § 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. Rz. 1 Kindergeldersetzende Leistungen sind in §§ 65 EStG, 4 BKGG geregelt. Dafür gelten Vorschriften über d

§ 1612c BGB - Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen ...

https://openjur.de/g/bgb/1612c.html
1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen →. § 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.

Kommentierung zu § 1612c BGB –Anrechnung anderer ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-2/Titel-3/Untertitel-1/Anrechnung-and...
1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen. § 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 3: Unterhaltspflicht › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 1612c

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1612c BGB
    § 1612c Abs. 1 BGB oder § 1612c Abs. I BGB

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