§ 1612a BGB, Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung
Paragraph 1612a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes

1.
für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
2.
für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
3.
für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent
des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.


(2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.


(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.


(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen.


(5) (weggefallen)


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Unterhaltspflicht Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom ...

http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Unterhaltspflicht.docx
Der Unterhalt minderjähriger Kinder wird allgemein der sog. Düsseldorfer Tabelle entnommen, die seit dem 1.1.2008 auf dem nach § 1612 a BGB definierten → Mindestunterhalt aufbaut. Gem. § 1612 a Abs. 1 S. 2, 3 BGB richtet sich der Mindestunterhalt nach de


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Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts ... - (VHTS) Berlin

https://www.vhts-berlin-brandenburg.de/app/download/5812094225/Mindestunterhalt...
Auf Grund des § 1612a IV BGB, der durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes v. 20.11.2015 (BGBl I 2018) eingefügt worden ist, verordnet das. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 1 Festlegung des Mindestunterhalts. Der Mindestunterhalt minderjä

II Die Neuregelungen im Einzelnen

http://www.fachliteratur.de/upload/2/260189.pdf
Kindesunterhalt. 21. 1.2 Mindestunterhalt minderjähriger Kinder – § 1612a BGB. 1.2.1 Gesetzestext. § 1612a BGB lautet: „Mindestunterhalt minderjähriger Kinder. (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt

Untitled - Waschke Kuba Zimmermann

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Stand: 01.01.2016. DÜSSELDORFER TABELLE 1. A. Kindesunterhalt. Nettoeinkommen des. Barunterhaltspflichtigen. (Anm. 3, 4). Altersstufen in Jahren. (8 1612 a Abs. 1 BGB). Prozent- satz. Bedarfskontroll- betrag (Anm. 6). 0 - 5. 6 - 11. 12 - 17 ab 18. Alle B

Bekanntmachung - DIJuF

https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2017/2017%20-%2010%20-%2011%20-%20Veroe...
11.10.2017 - Januar 2016 richtet sich der Mindestunterhalt gemäß § 1612a Absatz 1. Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB als Bezugsgröße unmittelbar nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen. Existenzminium des minderjährigen Kindes. Zur Höhe des st

DÜSSELDORFER TABELLE 1

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2017/2016...
Stand: 01.01.2017. DÜSSELDORFER TABELLE 1. A. Kindesunterhalt. Nettoeinkommen des. Barunterhaltspflichtigen. (Anm. 3, 4). Altersstufen in Jahren. (§ 1612 a Abs. 1 BGB). Prozent- satz. Bedarfskontroll- betrag (Anm. 6). 0 – 5. 6 – 11. 12 – 17 ab 18. Alle B


Webseiten zum Paragraphen

Mindestunterhalt 2017 / 2018 - Unterhalt für minderjährige Kinder

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/mindestunterhalt.html
Die Unterhaltspflicht für Kinder erstreckt sich im besonderen Maße auf Minderjährige, daher ist nach § 1612a BGB ein Mindestunterhalt für minderjährige Kinder vorgesehen. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem sächlichen Existenzminimum im Sinne des S

§ 1612a BGB Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93318.htm
(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden.

BGB § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1612a/
... 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung · § 1612 Art der Unterhaltsgewährung · § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung · § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld · § 1612c Anrechnung anderer kindbezogen

Düsseldorfer Tabelle 2016: Der neue Mindestunterhalt steht fest ...

https://www.familienrecht.de/unterhalt/duesseldorfer-tabelle-2016-neuer-mindest...
09.12.2015 - Dies ist durch eine Änderung des § 1612a BGB möglich und macht den Mindestunterhalt unabhängig von den Kinderfreibeträgen. In der Düsseldorfer Tabelle 2016 finden sich demnach laut aktueller Mindestunterhaltsverordnung folgende Unterhaltswer

FF 1/2016, Kindesunterhalt: Neufassung von § 1612a BGB und Erlass ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ff-12016-kindesunter...
Sie betrifft zwei Punkte: Einmal ändert sich der Anknüpfungspunkt, mit dessen Hilfe der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach § 1612a Abs. 1 BGB bestimmt wird; anstatt an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 ES


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 3: Unterhaltspflicht › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 1612a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1612a BGB
    § 1612a Abs. 1 BGB oder § 1612a Abs. I BGB
    § 1612a Abs. 2 BGB oder § 1612a Abs. II BGB
    § 1612a Abs. 3 BGB oder § 1612a Abs. III BGB
    § 1612a Abs. 4 BGB oder § 1612a Abs. IV BGB
    § 1612a Abs. 5 BGB oder § 1612a Abs. V BGB

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