§ 1610 BGB, Maß des Unterhalts
Paragraph 1610 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).


(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Zur Frage der gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Eltern und ...

https://www.bundestag.de/blob/408126/f834cc9b473e504336a4d4f0ac9364ec/wd-7-203-...
1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung der Eltern und nicht automa- tisch nach eventuellen Heim- oder Pflegekosten bestimmt, so dass teurere Heime unter- haltsrechtlich zu kostenintensiv sein können.44. 3.1. Bedürftigkeit. Die Bedürftigkeit der Eltern r

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/10D20.pdf
eigenen Unterhaltsbedarfs leistungsfähig ist. Denn der Vater des Klägers ist diesem gegenüber derzeit nicht gemäß §§ 1601, 1610 BGB unterhaltsverpflichtet. Dies schließt zugleich seine Verpflichtung zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses an den Kläge

Kapitel 3 Kindesunterhalt - Verbraucherzentrale: Ratgeber

http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/mediabig/115211A.pdf
Nach § 1610 BGB ist der »angemessene. Unterhalt« zu zahlen. Der angemessene Barunterhalt um- fasst dabei den gesamten Lebensbedarf des Kindes ein- schließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung und Erziehung, § 1602 Abs. 2 BGB. Erst wenn der Bedarf

nein BGB §§ 1602, 1606 Abs. 3, 1610 Abs. 2, 1611 a) Zum ...

https://www.prinz.law/static/urteile/pdf//bgh/IVb_ZR__75-86.pdf
04.11.1987 - Nachschlagewerk: ja. BGHZ: nein. BGB §§ 1602, 1606 Abs. 3, 1610 Abs. 2, 1611 a) Zum Barunterhaltsanspruch eines minderjährigen. Kindes, dessen Unterhaltsbedarf teilweise durch eigene Einkünfte gedeckt wird. b) § 1611 Abs. 1 BGB ist auf den U

Unterhalt - Studierendenwerk Rostock-Wismar

https://www.stw-rw.de/download.php?type=downloads&doc=69&typ=pdf
Beide Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass dem Kind ein angemessener. Unterhalt geleistet wird (§1610 BGB). Leben die Eltern nicht in einem gemeinsamen. Haushalt, so erfüllt der Elternteil in dessen Haushalt das Kind lebt seine Verpflichtung zur Leis


Webseiten zum Paragraphen

Wichtige Beratungspunkte beim Ausbildungsunterhalt nach § 1610 BGB

http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-wichtige-beratungspunkte-beim-ausbildungs...
01.01.2005 - Das Interesse des Kindes an der Übernahme dieser Kosten durch die Eltern steht im Spannungsverhältnis zur Beistands- und Rücksichtnahmepflicht von Eltern und Kindern (§ 1618a BGB) und den Interessen der Eltern an der zeitlichen Gestaltung ih

§ 1610 BGB - Maß des Unterhalts - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1610.html
1610 Maß des Unterhalts →. (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildu

Volljaehrigenunterhalt - Unterhalt - Mainlaw - Kinder - volljaehrig ...

http://www.kanzlei-doehmer.de/Vollj_29.htm
1609 BGB Rangverhältnisse mehrerer Bedürftiger (siehe http://www.leitsatzkommentar.de/unterhaltsrecht.htm) - 1610 BGB Maß des Unterhalts (siehe http://www.leitsatzkommentar.de/unterhaltsrecht.htm) - 1611 BGB Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung (s

Kindesunterhalt Rechtsanwalt Regensburg Fachanwalt

http://www.t-anwaelte.de/Kindesunterhalt.107.0.html
Der Unterhaltsbedarf umfasst den angemessenen Lebensunterhalt und ist abhängig von der Lebensstellung des bedürftigen Kindes (§ 1610 BGB). Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dabei werden die Kosten für

Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder - Wann ist "Schluss mit lustig"?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-...
02.03.2011 - Nach § 1610 Absatz 2 BGB wird Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung geschuldet. Dabei müssen jedoch auch die finanziellen Möglichkeiten der unterhaltspflichtigen Eltern berücksichtigt werden. Diese schulden dem volljährig


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 3: Unterhaltspflicht › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 1610

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1610 BGB
    § 1610 Abs. 1 BGB oder § 1610 Abs. I BGB
    § 1610 Abs. 2 BGB oder § 1610 Abs. II BGB

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