§ 1607 BGB, Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang
Paragraph 1607 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren.


(2) Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist. Der Anspruch gegen einen solchen Verwandten geht, soweit ein anderer nach Absatz 1 verpflichteter Verwandter den Unterhalt gewährt, auf diesen über.


(3) Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil geht, soweit unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 anstelle des Elternteils ein anderer, nicht unterhaltspflichtiger Verwandter oder der Ehegatte des anderen Elternteils Unterhalt leistet, auf diesen über. Satz 1 gilt entsprechend, wenn dem Kind ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt.


(4) Der Übergang des Unterhaltsanspruchs kann nicht zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten geltend gemacht werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Themengutachten, DIJuF-Rechtsgutachten ... - Bundesanzeiger Verlag

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Werke_Downlaods/Beurkund...
23.05.2017 - 5.2 Ersatzhaftung (§ 1607 Abs. 2 BGB). 6 Welche Bedeutung hat das Einkommen der Großeltern für deren Haftung? 7 Inwieweit muss das Kind seinen Bedarf im Rahmen der Großelternhaftung selbst decken? 8 Wie hoch ist der den Großeltern zu belasse

Bundesrat Gesetzentwurf - Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0493-16.pdf
02.09.2016 - BGB angefochten werden. Mit erfolgreicher Anfechtung entfallen rückwirkend auch die. Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den vormals rechtlichen, nicht aber biologischen Vater. Er wird – im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zu dem Kind – zum

Bundesrat 493/1/16 Empfehlungen - Vermittlungsausschuss

http://www.vermittlungsausschuss.de/drs.html?id=493-1-16
04.10.2016 - Nummer 2 (§ 1607 Überschrift und Absatz 4 BGB) und. Nummer 3 Buchstabe b (§ 1608 Satz 3 BGB). In Artikel 1 sind die Nummern 1, 2 und 3 Buchstabe b zu streichen. Begründung: Mit dem Gesetzentwurf soll dem Scheinvater zur Durchsetzung seines R

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter - Bundesgerichtshof

http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmate...
06.06.2016 - Zur Reform des Scheinvaterregresses in § 1607 Abs. 3 BGB-Entwurfsfassung: Ausgangspunkt war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar. 2015 – 1 BvR 472/14, in dem entschieden wurde, dass die von dem Bundesgerichts- hof aus

Rückgriffsansprüche - hemmer.shop

https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/Rueckgriffsansprueche_7_auflage.pdf
V. § 1150 BGB - Rückgriff unter Ablösungsberechtigten .................................................................... 26. VI. § 1225 BGB - Rückgriff des Verpfänders ....................................................................................


Webseiten zum Paragraphen

Kindesunterhalt: Ersatzhaftung der Großeltern nach § 1607 BGB ist ...

https://www.t-anwaelte.de/Details-Rechtsprechung-lightbox.638+M550c34c0608.0.ht...
20.11.2007 - Saarländisches Oberlandesgericht Beschluss vom 27.03.2007, 6 WF 18/07.

BGB § 1607 Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1607/
20.07.2017 - 1607 Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang. (1) Soweit ein Verwandter aufgrund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren. (2) 1Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolg

1607 BGB – WikiMANNia

http://de.wikimannia.org/1607_BGB
18.05.2017 - 1607 BGB, 1607 BGB - Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang. Fassung von 1. Januar 1900, Fassung von 1. Juli 1998, Referentenentwurf von Juli 2016. (1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1607 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren. (2) 1Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen ode

Ausschluss oder Erschwerung der Rechtsverfolgung (§ 1607 ... - IWW

http://www.iww.de/fk/archiv/ersatzhaftung-der-grosseltern-ausschluss-oder-ersch...
20.07.2011 - Nach § 1607 Abs. 2 BGB greift die Ersatzhaftung von Verwandten auf Unterhalt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 3: Unterhaltspflicht › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 1607

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1607 BGB
    § 1607 Abs. 1 BGB oder § 1607 Abs. I BGB
    § 1607 Abs. 2 BGB oder § 1607 Abs. II BGB
    § 1607 Abs. 3 BGB oder § 1607 Abs. III BGB
    § 1607 Abs. 4 BGB oder § 1607 Abs. IV BGB

  • Werbung