(1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren.
(2) Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist. Der Anspruch gegen einen solchen Verwandten geht, soweit ein anderer nach Absatz 1 verpflichteter Verwandter den Unterhalt gewährt, auf diesen über.
(3) Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil geht, soweit unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 anstelle des Elternteils ein anderer, nicht unterhaltspflichtiger Verwandter oder der Ehegatte des anderen Elternteils Unterhalt leistet, auf diesen über. Satz 1 gilt entsprechend, wenn dem Kind ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt.
(4) Der Übergang des Unterhaltsanspruchs kann nicht zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten geltend gemacht werden.
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23.05.2017 - 5.2 Ersatzhaftung (§ 1607 Abs. 2 BGB). 6 Welche Bedeutung hat das Einkommen der Großeltern für deren Haftung? 7 Inwieweit muss das Kind seinen Bedarf im Rahmen der Großelternhaftung selbst decken? 8 Wie hoch ist der den Großeltern zu belasse
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02.09.2016 - BGB angefochten werden. Mit erfolgreicher Anfechtung entfallen rückwirkend auch die. Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den vormals rechtlichen, nicht aber biologischen Vater. Er wird – im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zu dem Kind – zum
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04.10.2016 - Nummer 2 (§ 1607 Überschrift und Absatz 4 BGB) und. Nummer 3 Buchstabe b (§ 1608 Satz 3 BGB). In Artikel 1 sind die Nummern 1, 2 und 3 Buchstabe b zu streichen. Begründung: Mit dem Gesetzentwurf soll dem Scheinvater zur Durchsetzung seines R
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06.06.2016 - Zur Reform des Scheinvaterregresses in § 1607 Abs. 3 BGB-Entwurfsfassung: Ausgangspunkt war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar. 2015 – 1 BvR 472/14, in dem entschieden wurde, dass die von dem Bundesgerichts- hof aus
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20.11.2007 - Saarländisches Oberlandesgericht Beschluss vom 27.03.2007, 6 WF 18/07.
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20.07.2017 - 1607 Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang. (1) Soweit ein Verwandter aufgrund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren. (2) 1Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolg
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18.05.2017 - 1607 BGB, 1607 BGB - Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang. Fassung von 1. Januar 1900, Fassung von 1. Juli 1998, Referentenentwurf von Juli 2016. (1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat
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Gesetzestext (1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren. (2) 1Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen ode
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20.07.2011 - Nach § 1607 Abs. 2 BGB greift die Ersatzhaftung von Verwandten auf Unterhalt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ...