(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.landkreis-cuxhaven.de/media/custom/1779_5469_1.PDF?1517319632
Nach § 1605 BGB sind Eltern verpflichtet, ihrem Kind gegenüber Auskunft über ihre Einkünfte und ihr. Vermögen zu erteilen – soweit dies zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs erforderlich ist – und Belege über die Höhe der Einkünfte vorzulegen. Die Aus
http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/041495.pdf
1605 BGB: Diese Vorschrift regelt den Auskunftsanspruch für den Verwandtenunterhalt (Abs. 1 S. 1), für den Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter (§ 1615l Abs. 3 S. 1 BGB), zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 16
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/leseprobe-eckebrecht-verfahrenshandb...
1605 BGB für den nachehelichen Unterhalt, §§ 12 LPartG, 1361 IV 4, 1605 BGB bzw. §§ 16 LPartG, 1580, 1605 BGB für den lebenspartnerschaftlichen Trennungs- unterhalt bzw. den nachpartnerschaftlichen Unterhalt und §§ 1615 l III 1, 1605 BGB für den Unterhal
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/mediabig/1153773A.pdf
1605 BGB auskunftspflicht. (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf. Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer. Unterhaltsverpflichtung erf
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(cqnqojsykx21luommii0hif2))/Content/Pdf/Y-30...
24.08.2015 - Leitsatz: Die in § 1580 S. 2 BGB iVm § 1605 II BGB vorgesehene Sperrfrist von zwei Jahren zur. Geltendmachung des Auskunfts- und Beleganspruchs besteht nicht, wenn sich die erstmalige. Geltendmachung auf den Trennungsunterhalt nach § 1361 I
https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Auskunftspflicht_im_Unterhaltsr...
22.03.2011 - In § 1605 BGB heißt es, dass Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet sind, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruches oder einer Unterhaltsverpfli
https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Auskunftspflichten_bei_Kindesun...
07.02.2017 - Um den Bedarf des Kindesunterhalts und etwaige Haftungsanteile von Unterhaltspflichtigen zu berechnen, sind genau Kenntnisse des Einkommens und des Vermögens der Beteiligten notwendig. Eine Auskunftspflicht beim Unterhalt hierüber ergibt sic
http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-so-vermeiden-sie-fehler-bei-der-durchsetz...
Praxishinweis: Der Sozialhilfeträger kann stattdessen durch Verwaltungsakt den öffentlichrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 116 Abs. 1 BSHG geltend machen (Künkel, FamRZ 96, 1509). Für den öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruch gilt die zeitliche Ein
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93309.htm
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.