§ 1606 BGB, Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
Paragraph 1606 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig.


(2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren.


(3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Barunterhalt und Kindesbetreuung - ein zeitgemäßes Modell? Prof. Dr ...

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17.09.2011 - 1606 Abs.3 S.1 BGB bei einer hälftigen Teilung der Betreuung hinaus. (‚Wechselmodell') nicht auch andere Betreuungsarrangements mit einer erhöhten. Betreuung durch beide Eltern zu einer beiderseitigen Barunterhaltspflicht führen könnten. Bes

Zur Frage der gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Eltern und ...

https://www.bundestag.de/blob/408126/f834cc9b473e504336a4d4f0ac9364ec/wd-7-203-...
7. 3. Elternunterhalt. 11. 3.1. Bedürftigkeit. 11. 3.2. Leistungsfähigkeit. 12. 4. Weitere Grenzen der Unterhaltspflicht. 13. 4.1. Ersatzhaftung, § 1607 BGB. 13. 4.2. Vorrang der Ehegattenhaftung, § 1608 BGB. 14. 4.3. Wegfall der Unterhaltsverpflichtung,

Unterhaltsanspruch privilegierter volljähriger Schüler gem ... - DIJuF

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Die in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB geregelte Gleichstellung von Bar- und. Betreuungsunterhalt gilt allein für minderjährige Kinder. Mit Rücksicht darauf sind ge- genüber privilegierten volljährigen Kindern – sozusagen trotz des Wortlautes von § 1603. Abs. S.

Die Beteiligung des betreuenden Elternteils am ... - Kanzlei Kassing

http://www.kanzlei-kassing.de/assets/pdf/Scholz-Die-Beteiligung-des-betreuenden...
Ein Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der. Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (§ 1606 III S. 2 BGB). Der andere hat dagegen den. Barunterhalt aufzubringen. Er hat alle verfügb

FAM-Skizze 19

https://www.uni-due.de/~gvo400/materialien/Unterhalt/Unterhalt_sk20.pdf
1614 BGB. Verzug: § 1613 I BGB. Aufforderung zur Auskunft ist ausreichend. § 1613 I 1 BGB. Härtefallklau- sel: § 1613 III BGB. 3. Höhe des Unterhalts wenn auch 4. (+), dann bezifferter Anspruch, aber: § 1601 BGB. 4. Leistungsfähigkeit. Sonstiges. § 1610


Webseiten zum Paragraphen

Kindesunterhalt Rechtsanwalt Regensburg Fachanwalt

http://www.t-anwaelte.de/Kindesunterhalt.107.0.html
Nur wenn nach Abzug des Selbstbehaltes noch ein Rest verbleibt, ist der Unterhaltspflichtige auch leistungsfähig und muss Unterhalt gewähren. Betreut ein Elternteil das Kind, so erfüllt es seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und E

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1606 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig. (2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren. (3) 1Mehrere gleich nahe Verwandte

§ 1606 BGB Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93310.htm
(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig. (2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren. (3) Mehrere gleich nahe Verwandte.

Kindesunterhalt bei wirtschaftlichem Ungleichgewicht der Eltern

http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/kindesunterhalt-wirtschaftlich-ungleichg...
"Die Kinderbetreuung erfüllt die anteilige Unterhaltspflicht vollständig!" § -> 1606 Abs.3 S.2 BGB erklärt, dass derjenige Elternteil im Regelfall mit seiner Kinderbetreuung seine anteiligen Unterhaltsverpflichtung vollständig erfüllt; eine zusätzliche B

1606 BGB – WikiMANNia

http://de.wikimannia.org/1606_BGB
18.05.2017 - 1606 BGB - Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger. Fassung von 1. Januar 1900, Fassung von 1. Juli 1958, Fassung von 1. Juli 1970, Fassung von 1. Juli 1998, 1. Januar 2002. (1) [1] Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Lin


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 3: Unterhaltspflicht › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 1606

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1606 BGB
    § 1606 Abs. 1 BGB oder § 1606 Abs. I BGB
    § 1606 Abs. 2 BGB oder § 1606 Abs. II BGB
    § 1606 Abs. 3 BGB oder § 1606 Abs. III BGB

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