(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig.
(2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren.
(3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
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http://www.dfgt.de/resources/2011_Arbeitskreis_1.pdf
17.09.2011 - 1606 Abs.3 S.1 BGB bei einer hälftigen Teilung der Betreuung hinaus. (‚Wechselmodell') nicht auch andere Betreuungsarrangements mit einer erhöhten. Betreuung durch beide Eltern zu einer beiderseitigen Barunterhaltspflicht führen könnten. Bes
https://www.bundestag.de/blob/408126/f834cc9b473e504336a4d4f0ac9364ec/wd-7-203-...
7. 3. Elternunterhalt. 11. 3.1. Bedürftigkeit. 11. 3.2. Leistungsfähigkeit. 12. 4. Weitere Grenzen der Unterhaltspflicht. 13. 4.1. Ersatzhaftung, § 1607 BGB. 13. 4.2. Vorrang der Ehegattenhaftung, § 1608 BGB. 14. 4.3. Wegfall der Unterhaltsverpflichtung,
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2016/Dokumentation%20Beistandschaftstag...
Die in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB geregelte Gleichstellung von Bar- und. Betreuungsunterhalt gilt allein für minderjährige Kinder. Mit Rücksicht darauf sind ge- genüber privilegierten volljährigen Kindern – sozusagen trotz des Wortlautes von § 1603. Abs. S.
http://www.kanzlei-kassing.de/assets/pdf/Scholz-Die-Beteiligung-des-betreuenden...
Ein Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der. Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (§ 1606 III S. 2 BGB). Der andere hat dagegen den. Barunterhalt aufzubringen. Er hat alle verfügb
https://www.uni-due.de/~gvo400/materialien/Unterhalt/Unterhalt_sk20.pdf
1614 BGB. Verzug: § 1613 I BGB. Aufforderung zur Auskunft ist ausreichend. § 1613 I 1 BGB. Härtefallklau- sel: § 1613 III BGB. 3. Höhe des Unterhalts wenn auch 4. (+), dann bezifferter Anspruch, aber: § 1601 BGB. 4. Leistungsfähigkeit. Sonstiges. § 1610
http://www.t-anwaelte.de/Kindesunterhalt.107.0.html
Nur wenn nach Abzug des Selbstbehaltes noch ein Rest verbleibt, ist der Unterhaltspflichtige auch leistungsfähig und muss Unterhalt gewähren. Betreut ein Elternteil das Kind, so erfüllt es seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und E
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig. (2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren. (3) 1Mehrere gleich nahe Verwandte
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93310.htm
(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig. (2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren. (3) Mehrere gleich nahe Verwandte.
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/kindesunterhalt-wirtschaftlich-ungleichg...
"Die Kinderbetreuung erfüllt die anteilige Unterhaltspflicht vollständig!" § -> 1606 Abs.3 S.2 BGB erklärt, dass derjenige Elternteil im Regelfall mit seiner Kinderbetreuung seine anteiligen Unterhaltsverpflichtung vollständig erfüllt; eine zusätzliche B
http://de.wikimannia.org/1606_BGB
18.05.2017 - 1606 BGB - Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger. Fassung von 1. Januar 1900, Fassung von 1. Juli 1958, Fassung von 1. Juli 1970, Fassung von 1. Juli 1998, 1. Januar 2002. (1) [1] Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Lin