(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.
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http://www.lexteam.de/fileadmin/lexteam/familienrecht/Unterhalt%20zwischen%20Eh...
Auf Getrenntlebensunterhalt für die Zukunft können die Ehegatten nicht verzichten, §§ 1361 Abs. 4 Satz 4, 1360 a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB. Besondere Vorsicht ist deswegen geboten, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt ve
http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Unterhaltspflicht.docx
Die U. aus Anlass der Betreuung eines Kindes ist für nicht miteinander verheiratete Partner in § 1615 l BGB und für (geschiedene) Ehegatten in § 1570 BGB geregelt. .... Auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch für die Zukunft können Berechtigte im Allgeme
https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/9951ba6e-3147-4abd-9b0a-48d490deda7e/Fax_Rep...
05.06.2014 - Vereinbarung über den Trennungsunterhalt a) Ein Verzicht auf die Zahlung von Trennungsunterhalt ist gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4,. 1360a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB unwirksam. Ein gleichwohl erklärter Verzicht ist gemäß § 134 BGB nichtig (BGH NZFam
http://www.koelner-anwaltverein.de/content/download/1669/17739/version/1/file/2...
Verpflichteten, da andere Gründe einer fehlenden Unterhaltsverpflichtung entweder nicht in. Betracht kommen, z.B. Unzulässigkeit eines Unterhaltsverzichts gemäß § 1614 BGB, oder auch eine Haftung der nachrangigen Verpflichteten mit ausschließt, z.B. Verw
http://www.uni-potsdam.de/u/lshein/FamR-AP-06.pdf
1361 IV 4 iVm § 1360a III, 1614 I BGB. Hausratsverteilung und Ehewohnung bei Getrenntleben, §§ 1361a,. 1361b BGB. Grundsatz: Recht zum Besitz an dem gemeinsam genutzten Haus- haltsgegenständen und an der ehelichen Wohnung aus § 1353 I 2. BGB zählt zu den
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13766/tenea_juraweltbd79_fliss...
1615 l BGB geregelt. Dieser Tatbestand gewinnt immer mehr an Bedeutung, da nicht eheliche Lebensgemeinschaften heutzu- tage weit verbreitet sind. Auch nach der letzten ... der Geburt nach § 1615 l BGB und seine Durchsetzung im Wege des vorläufigen ......
https://familienanwaelte-dav.de/files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2016/...
26.11.2016 - Diese Aufteilung spiegelt sich auch in den Rahmenbedingungen, die das Familienrecht für Unterhaltsverträge aufstellt. Im Trennungsunterhalt gilt die Dispositionssperre: Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden, heißt es
https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Bibliothek/Lexika/Lexikon-des-Unterha...
Verzicht auf Kindesunterhalt (§ 1614 BGB). Lexikon des Unterhaltsrechts. Stand: 19.06.2009. Autor: Oelkers/Grün. Auszug: Ein Verzicht auf Kindesunterhalt für die Zukunft ist unzulässig (§ 1614 Abs. 1 BGB). Deshalb wäre ein Vertrag zwischen Eltern unwirks
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden. (2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst de
https://openjur.de/g/bgb/1614.html
1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung →. (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden. (2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 b
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1614/
20.07.2017 - 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung. (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden. (2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 7
https://www.anwaltonline.com/familienrecht/gesetze/bgb/1614.html
Scheidung? AnwaltOnline informiert ausführlich über das Familienrecht. Beiträge zu wichtigen Fragen aus dem Gebiet des Familienrechts und deren gesetzliche Grundlage. Veräffentlichung und Erläuterung aktueller Urteile. Da bleibt keine Frage offen. Die Be