(1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Fortsetzung bestimmend gewesen war.
(2) Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis, dessen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit durch Urteil bestimmt worden ist, so kann der Mieter der Kündigung widersprechen und vom Vermieter verlangen, das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. Haben sich die Umstände verändert, die für die Fortsetzung bestimmend gewesen waren, so kann der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nur nach § 574 verlangen; unerhebliche Veränderungen bleiben außer Betracht.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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30.11.2016 - Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei andauernder Depression des Mieters. Normenkette: BGB § 574a Abs. 2, § 574b S. 1, § 574c Abs. 1. Leitsätze: 1. Wird ein Mietverhältnis nach § 574a Abs. 2 BGB auf bestimmte Zeit fortgesetzt, bedarf
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(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirk- sam. § 575 a Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. (1) Kann ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündi
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Begutachtungszeitpunkt ist der 16.09.2015. Die Zulässigkeit der Klage ist nicht zu prüfen. Die. Mitpreiserhöhung nach den (energetischen) Modernisierungsmaßnahmen ist rechtmäßig. Ab Januar waren 350 € Miete zu zahlen. Auf §§ 569 Abs.3 Nr.3, 574 - 574c BG
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05.09.2016 - Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der §§ 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB ... zwei Monate erreicht. –--. Novellierungsvorschlag BGB 536 ff. Stand 05.09. .... 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisse
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Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses (§§ 543, 569 BGB) ........ 294. IV. Verhältnis der Mietsanktionen ... B. Sozialklausel (§§ 574–574c BGB) . ... BGB) ..... 598. III. Mieterhöhung auf Grund baulicher Maßnahmen (§§ 559 ff. BGB) . 655. III. Mietände
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1 Allgemeines Rz. 1 Die §§ 574–574b regeln den möglichen Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses, wenn sich der Mieter nach einer Kündigung des Vermieters erstmalig auf Härtegründe bezieht. § 574c bezieht sich auf eine tatsächliche Sit
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BGB: § 574 BGB§ 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung (1) 1Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendig.
https://www.verein-deutscher-vermieter.de/gesetze/BGB/574c.html
574c BGB Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen, Gesetzestext mit Erläuterung.
http://rhag.de/haertefallklausel-%C2%A7%C2%A7-574-574-c-bgb/15/
Ist eine Kündigung des Mietvertrages durch einen Vermieter gerechtfertigt, kann der Mieter gemäß §§ 574 – 574 c BGB (Sozialklausel) ggf. sich auf einen Härtefall berufen. Liegt ein solcher Grund vor, bedeutet dieser, dass das Interesse des Mieters wichti
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92269.htm
549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften (vom 01.06.2015). § 568 BGB Form und Inhalt der Kündigung · § 574c BGB Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen · § 575a BGB Außerordentliche Kündigung mit gese