(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Kuendigung_Mietvertrag
Die maßgebliche gesetzliche Vorschrift über die ordentliche, d. h. fristgemäße Kündigung(§ 573c BGB) lautet: „(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für de
http://www.richard-walter.de/files/Formblatt-Kuendigung-Mietverhaeltnis.pdf
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung. (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des über- nächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach f
http://www.mieterverein-bamberg.de/FAQ/files/welche-ku0308ndigungsfrist-gilt003...
die gesetzlichen Kündigungsfristen des (j 573 c Abs. 1 BGB. Dort heißt es: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des über- nächsten Monats zulässig. " Diese Frist von drei Monaten gilt für den Mieter auch, wenn
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BGB nur in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei. Wohnungen möglich. Hier kann der Vermieter das Mietverhältnis auch ohne berechtigtes. Interesse im Sinne des § 573 BGB kündigen. Der Vermieter muss sich in der Kündigung abe
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/04/L%C3%B6sung-Fall-6-Das-unt...
en, wenn aus wichtigem Grund gekündigt werden soll, § 569 IV. Nachschieben von Gründen ist hierbei jedoch möglich, es handelt sich dann aber um eine neue Kündigung mit neuen Kündigungsfristen. III. Kündigungsfrist nur bei der ordentlichen und außerordent
http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_bergmann/55106_kl/55106_2015ss_fo...
Kündigungserklärung (s.o.). - Berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. (§ 573 Abs. 1 S.1 BGB). - Keine Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung. - Kündigungsfrist (§ 573c BGB) a). Kündigungserklärung. B hat ausdrücklich – we
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/kuendigungsfristen.html
Kündigungsfrist des Mieters (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB). Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt grundsätzlich drei Monate zum Monatsende. Diese Regelung gilt unabhängig von der Mietdauer und von dem Umstand, ob der Mietvertrag vor oder nach der Mietrech
https://www.eigenbedarfskuendigung.com/bgb/
Der neue Ratgeber zum "§ 573 BGB", inklusive Information wie das BGB Eigenbedarf regelt & was für eine Kündigung vom Mietvertrag laut § 573 BGB wichtig ist.
http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-gesetz/paragraph-573c-bgb-fristen...
BGB Mietrecht Gesetz - Mietrechtsgesetz. Mietverhältnisse über Wohnraum. Beendigung des Mietverhältnisses - Kündigung. Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit. § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung. (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werkt
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_573c/
20.07.2017 - 573c Fristen der ordentlichen Kündigung. (1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren
https://openjur.de/g/bgb/573c.html
573c Fristen der ordentlichen Kündigung →. (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Über