(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,
(2) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
(3) Verzögert sich der Beginn der Bauarbeiten, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen.
(4) Der Mieter kann eine angemessene Senkung der Miete verlangen.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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http://loeseke-verwaltung.de/downloads/category/11-mietrecht?download=8:mietrec...
ausbauen will und die Kündigung auf diese Räume beschränkt (§ 573b BGB). d) Keine Kündigungsgründe. Weswegen darf der Vermieter nicht kündigen? Unzulässig ist eine Kündigung, um durch Neuvermietung mehr Miete zu erzielen (§ 573. Abs. 1 BGB). Der Vermiete
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-13140?all=False
23.12.2014 - Kündigung eines Mischmietverhältnisses wegen Eigenbedarfs. Normenkette: BGB § 133, § 157, § 546 Abs. 1, § 549 Abs. 1, § 573 Abs. 2 Nr. 2, § 573b Abs. 1, § 574 Abs. 1 S. 1, § 578. Abs. 2 , § 985. Leitsätze: 1. Ein Mischmietverhältnis kann nur
https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/1/0/4/5/Mk022003.pdf
sich das Mietverhältnis verlängert, wenn sich der Beginn der Ausbauarbeiten verzögert. Nach § 573b Abs. 4 BGB kann der Mieter nach der Teilkündigung eine Herabsetzung der. Miete verlangen. Diese bemisst sich nach dem Nutzungswert der gekündigten Räume na
https://www.alexanderstapp.de/uploads/USER/177/files/Diplomarbeit.pdf
Paragraph 573b BGB räumt dem Vermieter jedoch die Möglichkeit ein, bestimmte und nicht zu Wohnzwecken dienende Nebenräume oder. Grundstücksteile einer vermieteten Wohnung einzeln zu kündigen, wenn er diese direkt zur Errichtung neuer Mietwohnungen (§ 573
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Vortraege/Mietrecht/78.%20Der%20richt...
Zeit. Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als. Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a,. 573b BGB) ist daher au
https://www.steuertipps.de/download/Leseprobe/RB_Vermieter_Leseprobe.pdf
Nach § 573 b BGB dürfen Sie Räume, die nicht zum Wohnen bestimmt sind (z.B. Abstellräume, Speicher, Keller), oder Grundstücksteile (z. B. Garten, Stellplatz, Garage) auch teilkündigen. Das heiūt: Sie dürfen einen Teil aus der Mietsache »herausschneiden«.
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigungsschutz-ausnahmefaell...
Will der Vermieter die Wohnung zwar nicht zum Zweck der Vermietung, sondern zur Selbstnutzung ausbauen, führt er aber seine derzeit bewohnte Wohnung dem Wohnungsmarkt zur Vermietung zu, kann die Kündigung von Nebenräumen auf eine analoge Anwendung des §
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/teilkuendigung.html
21.01.2016 - Ausnahmsweise steht dem Vermieter nach § 573b BGB die Möglichkeit zu, Teile eines einheitlichen Mietverhältnisses zu kündigen.
http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-gesetz/paragraph-573b-bgb-teilkue...
BGB Mietrecht Gesetz - Mietrechtsgesetz. Mietverhältnisse über Wohnraum. Beendigung des Mietverhältnisses - Kündigung. Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit. § 573b BGB Teilkündigung des Vermieters. (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Neben
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_573b/
573b Teilkündigung des Vermieters. (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschrän
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl108.htm
05.01.2018 - Stand: 1/02. Normalerweise kann ein Mietvertrag nur insgesamt beendet werden. Der Vermieter hat zum Beispiel nicht das Recht, einzelne Räume, die der Mieter zusammen mit der Wohnung angemietet hat, separat zu kündigen. Von diesem Grundsatz g