(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/11_dokumente/kommentierungen/Kommentie...
Die „Pflicht“ zur Begründung einer ordentlichen Kündigung (§ 573 Abs. 3 BGB). - was muss im Kündigungsschreiben stehen? BGH, Urteil vom 1. Juli 2015 – VIII ZR 278/131. Das Urteil betrifft einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht etwas verwickelten
http://www.hausundgrund-rheinland.de/fileadmin/root/media/extranet/Zentralverba...
Ordentliche Kündigung, § 573 BGB. Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung ist ein sogenanntes berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung. Nach. § 573 Abs. 2 BGB liegt ein berechtigtes Interesse insbesondere dann vor, wenn der Mieter seine
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/04/L%C3%B6sung-Fall-6-Das-unt...
Kündigungserklärung. Grundsätzlich formfrei, bei Wohnraummiete Schriftform erforderlich, § 568. Der Vermieter muss dabei gem. § 573 II BGB die Gründe der Kündigung angeben. Ebenso beide Partei- en, wenn aus wichtigem Grund gekündigt werden soll, § 569 IV
http://www.richard-walter.de/files/Formblatt-Kuendigung-Mietverhaeltnis.pdf
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung. (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des über- nächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach f
https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorl...
Erläuterung: versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. - richten Sie die Kündigung an alle im Mietvertrag genannten Personen. - als Vermieter müssen Sie sich immer an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. (§ 573 c Abs. 1 BGB) – gr
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Der neue Ratgeber zum "§ 573 BGB", inklusive Information wie das BGB Eigenbedarf regelt & was für eine Kündigung vom Mietvertrag laut § 573 BGB wichtig ist.
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Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Die Kündigungsgründe der schuldhaften Vertragsverletzung durch den Mieter und des Eigenbedarfs des Vermieters sind gesetzlich ausdrücklich in § 573 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB geregelt.
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigungsgrund-wirtschaftlich...
Soll ein Gebäude wegen Bauschäden und entsprechender Sanierungskosten abgerissen und anstelle dessen ein Neubau errichtet werden, genügt es zur Begründung nach § 573 Abs. 3 BGB, wenn dem Mieter im Kündigungsschreiben mitgeteilt wird, aus welchen Gründen
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/kuendigungsgruende.html
Eigenbedarf (Selbstnutzung) (§ 573 Abs. 2 Nr.2 BGB): dieser Kündigungsgrund ist gegeben, wenn der Vermieter die Mietsache für sich oder Familienangehörige bzw. Angehörige seines Hausstandes (aus anerkannten Gründen) beansprucht, z.B. Beanspruchung größer
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101819-moeglichkeit-der-e...
19.02.2010 - 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Häufigste Fehlerquelle bei der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung ist das Übersehen des § 573 Abs. 3 BGB. Gem. Abs. 3 sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugebe