(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/102b8502-52cb-4938-b1d0-a7f0e58dcf82/11345.pdf
30.10.2003 - BGB §§ 575, 565. Zeitliche Befristung wegen Eigenbedarfs des Vermieters bei gewerblicher Zwischenvermie- tung; "sale and lease back". I. Sachverhalt. Im Rahmen eines Bauträgervertrages soll das verkaufte Objekt vom Erwerber sogleich an den B
http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY6b0d/Befristetes_Mietv...
nur noch beim Geschäftsraummietverhältnis möglich. Bei der Wohnraummiete bestimmt dagegen § 575 Abs. 1 S. 2 BGB, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt, wenn die Voraussetzungen für einen qualifizierten Zeitmietvertrag nicht
http://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/11_dokumente/kommentierungen/Kommentier...
Seit dem grundsätzlichen Verbot des Zeitmietvertrages durch das Mietrechtsreformgesetz von 2001 – hier: § 575 BGB – und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesge- richtshofes haben Vermieter in vielen Fällen zu dem Mittel eines (i.d.R. beiderseitig
http://www.jura.uni-koeln.de/sites/klausurenkurs/Probeexamen/ML-Z_III__A-895_.p...
Allerdings müsste dafür die mieterschützende Vorschrift des § 575 BGB auf das Mietverhältnis zwischen V und M überhaupt anwendbar sein. Da es sich um ein Wohnraummietverhältnis handelt, ist dies gemäß § 549 Abs. 1 BGB grundsätzlich der Fall. Eine Ausnahm
http://www.hug-nrw.de/dl/335/zeitraummietvertrag_und_ausschluss_des_kuendigungs...
Das Mietrecht lässt in § 575 BGB Verträge zu, die auf bestimmte Zeit eingegangen werden. Sie enden automatisch mit dem. Ablauf des vereinbarten Enddatums. Eine Verlängerung des Zeitmietvertrags ist allerdings möglich. Kündigungsausschluss bei wirksamer B
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/75-die-regeln-des-zeitmietvertrages.h...
17.01.2018 - Den einfachen Zeitmietvertrag mit Verlängerungsoption des Mieters" (§ 564c Abs. 1 BGB a. F.) gibt es nicht mehr. Vor dem 1. September 2001 bereits bestehende einfache Zeitmietverträge gelten allerdings aus Vertrauensschutzgründen fort; auf s
http://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2011/me-single/article/kein-mieterschutz....
In § 575 BGB ist geregelt, dass ein Mietverhältnis über einen begrenzten Zeitraum vereinbart werden kann. Das wird Zeitmietvertrag genannt. Die gesetzliche Norm des § 575 BGB dient in erster Linie den Interessen der Vermieter, denn die Praxis zeigt, dass
https://www.frag-einen-anwalt.de/Gueltigkeit-des-Zeitmietvertrages-gemae%C3%9F-...
12.04.2013 - Ist ein Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB gültig, der folgende Angaben enthält: "$ 4 Mietzeit, Kündigung 1. Das Mietverhältnis beginnt nach Übergabe durch den Vormieter beziehungsweise Bezugsfertigkeit der Räume - voraussichtlich am TT.MM.JJ 1
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/beendigung-von-mietv...
Rz. 307 Seit 1.9.2001 kann ein Zeitmietvertrag nur noch dann abgeschlossen werden, wenn einer der im Gesetz genannten Befristungsgründe vorliegt und dieser im Mietvertrag schriftlich mitgeteilt wird, § 575 Abs. 1 BGB. Als Befristungsgrund gilt, wenn der
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mietvertrag-arten/zeitmietvertrag-bef...
Bei einem Zeitmietvertrag wird bereits bei Abschluss des Mietvertrages festgelegt, über welche zeitliche Dauer das Mietverhältnis bestehen soll. Der Mietvertrag ist somit auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Der Zeitmietvertrag ist im § 575 BGB gereg