(1) Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen, so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://ra-klaus-eichhorn.de/wp-content/uploads/2014/09/K%C3%BCndigungsregelunge...
tigt (ä 576 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Besteht das Mietverhältnis seit mehr als 10 Jah— ran, hat der Vermieter kein Sonderkündi- gungsreoht mehr; er könnte dann nur aus berechtigtem Interesse und nach den gesetzlichen Fristen kündigen. Für den Betriebsbedarf im
https://www.dreske.de/WebRoot/DreskeDB/Shops/Dreske/ProductImages/Samples/97834...
Mietrecht. Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts. Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 535–580a, 138, 1568a BGB),. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und. Warmwasserkosten, Wirtschaftsstrafgesetz (§§ 4, 5 WiStG) und. Zivilpro
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/inh_beck-texteimdtv5001bgb_978-3-406...
576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen. (1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so kann der Vermieter nach Beendigung des Dienstverhältnisses abweichend von § 573 c Abs. 1 Satz 2 mit folg
http://de3.kirchenkreis-teltow-zehlendorf.de/files/HMAV/Unterschied_Werkdienst-...
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die rechtlichen Unterschiede zwischen Werkmietwohnungen und. Werkdienstwohnungen. Werk m i e t wohnungen. Werk d i e n s t wohnungen. §§ 576, 576 a BGB. § 576 b BGB. Werkmietwohnungen werden mit Rücksicht auf das.
https://www.soldan.de/media/pdf/9f/f3/0e/9783406638770_inh.pdf
Anhang zu § 535 BGB: Zivil- und strafrechtliche Grenzen der Mietpreisvereinbarung . .... Vorbemerkung zu §§ 555a bis 555f BGB: Entstehungsgeschichte der Erhaltungs- und Modernisierungsrege- lungen ..... Vorbemerkung zu §§ 576–576b BGB: Besonderheiten bei
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bg...
1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt den bis zum 1.9.2001 § 565e über die entsprechende Geltung der Mietrechtsvorschriften für bestimmte Werkdienstwohnungen mit sprachlichen Änderungen. Der Schutzbereich wurde allerdings auf diejenigen Personen a
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 576b – Entsprechende Geltung des. (1) Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen, so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietve
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bgb-576-fristen-der-...
1 Allgemeines Rz. 1 Wohnungen, die im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis vermietet worden sind, unterliegen den Sondervorschriften der §§ 576–576b. Durch diese Vorschriften wird der Kündigungsschutz für diese Wohnungen gelockert, sobal
http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-gesetz/paragraph-576b-bgb-entspre...
BGB Mietrecht Gesetz - Mietrechtsgesetz. Mietverhältnisse über Wohnraum. Beendigung des Mietverhältnisses - Kündigung. Werkwohnungen. § 576b BGB Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen. (1) Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältn
http://www.kanzlei-pfoertsch.de/service/urteile/arbeitsrecht/arbeitsrecht-singl...
Hinsichtlich der Überlassung von Wohnungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wird zwischen Werkmietwohnungen (vgl. § 576 BGB) und Werkdienstwohnungen unterschieden (vgl. § 576b BGB). Kennzeichnend für die Werkmietwohnung ist, dass sie "mit Rücksi