(1) Der Darlehensgeber darf den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehenvertrags unbeschadet des § 492b nicht davon abhängig machen, dass der Darlehensnehmer oder ein Dritter weitere Finanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt (Kopplungsgeschäft). Ist der Darlehensgeber zum Abschluss des Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags bereit, ohne dass der Verbraucher weitere Finanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt, liegt ein Kopplungsgeschäft auch dann nicht vor, wenn die Bedingungen für den Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag von denen abweichen, zu denen er zusammen mit den weiteren Finanzprodukten oder -dienstleistungen angeboten wird.
(2) Soweit ein Kopplungsgeschäft unzulässig ist, sind die mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag gekoppelten Geschäfte nichtig; die Wirksamkeit des Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags bleibt davon unberührt.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120300/_temp_/ExkursKreSi1.ppt
ein Mittelweg besteht darin, die Schriftform des § 766 BGB mit der Pflicht zu den Angaben nach § 492 BGB anzureichern. Fall 1: M sucht eine Wohnung und bittet seinen Onkel B, ein Schreiben mit folgendem Wortlaut zu unterzeichen: „Hiermit verpflichte ich,
http://www.vnwi.de/portals/0/pdf/07-02-2009-koelner-verwalterforum-vortrag-elze...
07.02.2008 - Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist jedenfalls dann ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt .... 492, 494 BGB: Formvorschriften, nicht für Überziehungskredit; § 492a BGB: Unterrichtungsp
https://www.voeb.de/download/dk-stellungnahme-wohnimmobilienkreditrichtlinie.pdf
13.02.2015 - Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, § 492a BGB-E. 12. 6. Information während des Vertragsverhältnisses, § 493 BGB-E. 13. 7. Rechtsfolgen von Formmängeln, § 494 BGB-E. 14. 8. Widerrufsrecht, Bedenkzeit, § 495 BGB-
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Schuldrecht-Besonderer-Teil-49...
Sachverzeichnis. Die fett gedruckten Ziffern bezeichnen Artikel, Paragraphen oder Abschnitte, die mager gedruckten Randnummern. Bearbeiter: Manuel Gaß. AGB im Bankkreditvertrag. – Einbeziehung im Verbraucherkreditrecht. 492 19 f. AGB im Gelddarlehensvert
https://die-dk.de/media/files/150831_DK-_Stellungahme_RegE_final.pdf
31.08.2015 - Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen, § 492a BGB-E. Nach § 492a Abs.1 BGB-E werden auf Immobiliar-Verbraucherdarlehen bezogene Kopplungsgeschäfte verbo- ten; ein Verstoß führt gemäß § 492a Abs.2 BGB-E zur Nichtigkeit des gek
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2015/Downlo...
11.02.2015 - Möglichkeit, Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie zu nehmen. Wir beschränken unsere Stellungnahme auf Aspekte des Verbraucherschutzes im Bereich privater Versicherungsverträge. I. Zu Art. 1,
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12.02.2015 - BGB. 1. Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen, § 356b BGB. 2. Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucher- darlehensverträgen, § 492a BGB-E. 3. Regelung der Ausnahmen vom Verbot des Kopplungsgeschäfts,. § 492b Abs. 1 BGB-E. 4. R
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a156109.htm
(1) Der Darlehensgeber darf den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehenvertrags unbeschadet des § 492b nicht davon abhängig machen, dass der Darlehensnehmer oder ein Dritter weitere Finanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_492a/
492a Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen [3]. (1) 1Der Darlehensgeber darf den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehenvertrags unbeschadet des § 492b nicht davon abhängig machen, dass der Darlehensnehmer oder ein Dritte
http://www.sicherungsgrundschuld.de/Dokumentation/RisikoBegrG-Regelungen.html
Hinweispflicht bei Immobiliarverbraucherdarlehen auf Abtretbarkeit der Forderungen aus dem Darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1a BGB);. Unterrichtungspflicht bei Immobilarverbraucherdarlehen über Ende der Zinsbindung und Bereitschaft zur Fortführung des Darleh
http://mandanteninformationen.juristiportal.p8n.net/bgb492a.0.html
(1) Der Darlehensgeber darf den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehenvertrags unbeschadet des § 492b nicht davon abhängig machen, dass der Darlehensnehmer oder ein Dritter weitere Finanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt (Kopplungsgeschäft)
https://blog.fc-heidelberg.de/2016/10/19/kopplungsgeschaefte/
19.10.2016 - von. Christian Merz Rechtsanwalt, CLOUTH & PARTNER Rechtsanwälte, Frankfurt/M. Mit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden Sonderregelungen für Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen eingeführt. Diese sin