(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,
(3) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist dem Darlehensnehmer in den Fällen des Absatzes 2 vor Vertragsschluss eine Bedenkzeit von zumindest sieben Tagen einzuräumen. Während des Laufs der Frist ist der Darlehensgeber an sein Angebot gebunden. Die Bedenkzeit beginnt mit der Aushändigung des Vertragsangebots an den Darlehensnehmer.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120300/_temp_/ExkursKreSi1.ppt
gelten die Schutzmechanismen für den Verbraucherkredit (§§ 492, 495 BGB)?. - hier ist wiederum ein Erst-Recht-Schluss möglich. - § 766 BGB könnte aber eine abschließende Regelung sein. - ein Mittelweg besteht darin, die Schriftform des § 766 BGB mit der
http://www.marco-wicklein.de/BGB-AT/Loesung_Fall_16.pdf
01.02.2004 - In Betracht kommt dafür nur § 495 Abs. 1. BGB, wonach ein Verbraucherdarlehen widerrufen werden kann. a) Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 Abs. 1 BGB). Notwendig ist dafür ein Verbraucherdarlehensvertrag. Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist
https://kapitalmarktrecht-fachanwalt.de/wp-content/uploads/2016/04/tabelle_wide...
01.01.2002 - 495 BGB. (1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Hat der Darlehensnehmer das Darlehen empfangen, gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn er das Darlehen nicht binnen zwei Wo
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_1_520.pdf
Ein Widerrufsrecht aus §§ 491, 495 BGB analog scheidet wegen der abzulehnenden23 Analogie aus. Es kommt aber ein. Widerrufsrecht gem. § 312 BGB in Betracht. aa) Vertrag über eine entgeltliche Leistung. Zunächst setzt § 312 Abs. 1 S. 1 BGB einen Vertrag ü
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/12__12269_SchuldR_AT_Teil_3_2015.pdf
BGB. Überblick: 1. Vertrag zwischen Verbraucher, § 13, und Unternehmer, § 14. 2. Widerrufsrecht, §§ 312, 312b,312 c, 495, 312 g. 3. Widerrufserklärung, §§ 355 I 2-4. 4. Widerrufsfrist, §§ 355 II, 356 II, III. 5. Rechtsfolgen: §§ 357- 361. Beachte: Die le
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Gesetz_zur...
12.03.2010 - tragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn der marktübli- che Zins geringer war als der Vertragszins.“ 6. Erbringt der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen Aufwendungen gemäß § 495
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92161.htm
(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen, 1. die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen.
http://www.brs-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/2014/09/widerruf-von-verbrau...
24.09.2014 - November 2002 steht einem Darlehensnehmer beim Verbraucherkreditvertrag ein Widerrufsrecht zu (§ 495 Abs. 1 BGB). Danach kann der Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zw
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_495/
Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 3: Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher [1]. Untertitel 1: Darlehensvertrag. Kapitel 2: Besondere Vorschriften für Verbraucherda
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen, 1. die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen Za
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0488.htm
358 Abs. 2, 4 und 5 und die §§ 492 - 495 auf Verbraucherdarlehensverträge, die in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes gerichtliches Protokoll aufgenommen oder notariell beurkundet sind, wenn das Protokoll oder die notarielle Urk