(1) Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn
(2) Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensnehmer abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug sein.
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http://www.johannesludwig.de/dmundw/Banken/%A7498BGB_Kreditverzugspraktiken.doc
498 BGB: Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen. (1) Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn. 1. der Darlehensneh
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
b Wann ist ein Darlehen nach § 138 BGB nichtig? § 138 BGB. 2 Was ist ein Verbraucherdarlehen? Verbraucherdarlehen. 3 Was sind verbundene Verträge? verb. ... aber: Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 II 3). • Kündigung nach §§ 313, 314 (§ 490 III) – Verzug
http://www.gra-rechtsanwaltsgesellschaft.de/medien/EWiR+2017%2C+551.342.pdf
BGB § 490 Abs. 1, § 498. OLG Stuttgart, Urt. v. 29. 3. 2017 – 9 U 223/16 (LG Rottweil). Leitsatz des Verfassers: Das Recht des Darlehensgebers, den Darlehensnehmer im Rahmen eines Im- mobiliar-Verbraucherdarlehensvertragswegen Zahlungsverzugs zukündigen,
https://www.bankrecht-und-bankpraxis.de/uploads/media/BuB_Monatsbrief_11-17_02....
die beklagte Bank ihre Kündigung nicht auf § 498. BGB, sondern auf eine wesentliche Vermögens- verschlechterung im Sinne des § 490 Abs. 1 BGB. Entgegen dem Erstgericht vertrat das OLG Stutt- gart die Auffassung, dass eine außerordentliche. Kündigung gemä
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
1147, 1192 I BGB. II. Wirksame Bestellung der SGS für B-Bank. 1. Einigung, §§ 873 I, 1191 BGB (+). 2. Eintragung, §§ 1191 I, 873 I, 1115 I, 1192 I BGB (+). 3. ... BGB (+) o § 498 I Nr. 1 (-). → Kündigung der B unwirksam cc) gutgl. einredefreier Erwerb: -
http://www.rainerhaertl.de/static/data/urteile/OLG-Celle-09.11.2006-3-W-126-06....
3 BGB). 2. Es fehlt aber an einer wirksamen Kündigung des Darlehensvertrages. Auf vorliegenden Sachverhalt findet das BGB i.d.F. des Schuldrechtsmodernisie- rungsgesetzes Anwendung, Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB. Gemäß § 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB kann der Darl
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-3/Untertitel-1/Kapitel-2/Gesa...
10.07.2017 - Die Norm gilt nicht für endfällige Darlehen ohne Tilgung während der Laufzeit (OLG Brandenburg in MDR 1998, 483; Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht, § 488 BGB Rdnr. 9). Dem Wortlaut nach gilt § 498 BGB auch nicht für endfällige Darlehen mit
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-eines-Immobiliendarlehen-498-BGB--f...
28.05.2014 - Auf Kündigungen von Immobiliendarlehensverträgen finden die Neuregelungen der §§ 498 Abs. 3, 503 Abs. 3 BGB Anwendung. - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_498/
Kapitel 2: Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge [2]. § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen [3]. (1) 1Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Za
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext 1Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn 1. der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden T
https://www.lecturio.de/magazin/darlehensvertrag/
21.10.2015 - Kündigungsrecht. § 498 BGB schränkt das außerordentliche Kündigungsrecht des Darlehensgebers ein. Ebenso finden sich in §§ 499-502 BGB modifizierte Regelungen über das Kündigungsrecht sowohl des Darlehensgebers, als auch des Darlehensnehmers