(1) Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.
(2) Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Abweichend von Satz 1 kann der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags, für den ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, seine Verbindlichkeiten im Zeitraum der Sollzinsbindung nur dann ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht.
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http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmate...
500 BGB-E. Durch den Wegfall des § 503 BGB, gilt das ordentliche Kündigungsrecht auch für Immobiliardarlehen. Dieses gesetzgeberische Versehen sollte unbedingt korrigiert werden. Die Regelung in § 500 Abs. 1 BGB-E sollte weiterhin nur auf Allgemein-Verbr
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2016/ws/ag-bgbsrbt/faelle...
A. Ausgangsfall. I. Anspruch des G gegen S auf Schadenersatz in Höhe von 500 € aus §§ 516, 280 Abs. 1 BGB. 1. Schuldverhältnis: Schenkung von S an G a). Vereinbarung einer Schenkung. (1). Zuwendung aus dem Vermögen des S. (2). Vereinbarung über die Unent
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Aber: Auszahlungsverweigerung (§ 499 II). Darlehensnehmer: Erweiterung durch § 500 BGB. • Jederzeitige Kündigung ohne Frist. • Keine Frist > 1 Monat. • Vorzeitige Rückzahlung (§ 500 II). • Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502) statt Zinsen/Kosten. Nicht: I
https://www.voeb.de/download/dk-stellungnahme-wohnimmobilienkreditrichtlinie.pdf
13.02.2015 - Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung, § 500 BGB-E. 15. 10. Vorfälligkeitsentschädigung, § 502 BGB-E. 16 a) Keine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung. 16 b) Keine Übertragung der Ausnahme des § 502 Abs. 2 BGB auf
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ss_1...
K könnte gegen V einen Anspruch auf Zahlung von 500 € Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 280 I, III, 283 BGB haben. Anmerkung: Die Frage nach der Abgrenzung zwischen allgemeinen Leistungsstörungsrecht und kaufrechtlichen Gewährleis- tungsrecht ste
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-3/Untertitel-1/Kapitel-2/Kuen...
500 BGB gilt nicht für geduldete Überziehungen, § 505 Absatz 4 BGB. Bei einer vereinbarten Überziehung im Sinne des § 504 BGB sieht § 504 Absatz 2 Satz 1 BGB bei bestimmten Voraussetzungen den Ausschluss von § 500 Absatz 1 Satz 2 BGB vor. Bei Finanzierun
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-3/Untertitel-1/Kapitel-2/Kuen...
500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung. (1) Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalte
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a166704.htm
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine.
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/KrediteDarleh...
15.03.2012 - 5. Fallgruppe. Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 491 BGB , die nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert sind, dürfen vom Kreditnehmer jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden (§ 500 BGB ). Ist für die Rückzahlu
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_500/
500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung [3]. (1) 1Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzu