§ 1578a BGB, Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
Paragraph 1578a Bürgerliches Gesetzbuch

Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die nacheheliche Unterhaltsbegrenzung und - Rechtsanwalt Colin in ...

http://www.rechtsanwalt-colin.de/pdf/Aufsatz%20-%20Die%20nacheheliche%20Unterha...
Aufsatz – Die nacheheliche Unterhaltsbegrenzung und -befristung. 1. Allgemein. 1578 b BGB weicht die dauerhafte Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards auf. Die Einwendung des 1578 Buchst. b BGB ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Der. Klageab

Beschlussempfehlung und Bericht - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/118/1711885.pdf
12.12.2012 - Im materiellen Unterhaltsrecht soll durch die eigenständige Nennung des Tatbe- standsmerkmals der Ehedauer als weiterem Billigkeitsmaßstab für die Herabset- zung von Unterhaltsansprüchen in § 1578b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) klargest

Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Köln

http://www.olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien/003_unterhaltsleitlinien...
01.01.2017 - Mehraufwendungen, sind Einkommen; §§ 1610a, 1578a BGB sind zu be- achten. 2.8. Pflegegeld. Der Anteil des an die Pflegeperson weitergeleiteten Pflegegeldes, durch den ihre Bemühungen abgegolten werden, ist Einkommen; bei Pflegegeld aus der P

Unterhaltsrechtliche Leitlinien - Pfälzisches Oberlandesgericht ...

https://olgzw.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Ordentliche_Gerichte/Ober...
es sei denn, es liegt einer der Ausnahmefälle der § 9 S. 2 BErzGG, § 11 S. 4 BEEG vor. Unfallrenten. Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld, Versorgungsrenten, Schwerbeschädigten- und. Pflegezulagen nach Abzug eines Betrags für tatsächliche M

Quelle : Juris PK-BGB, 4. Aufl. § 1578 b BGB

https://familienanwaelte-dav.de/files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2009/...
1578 b BGB erfaßt alle Tatbestände des nachehel. Unterhaltes, so dass eine Begrenzung nicht von vorn- herein ausgeschlossen ist, auch wenn künftige ehebedingte Nachteile in Betracht kommen; ist eine Bedürf- tigkeit im Alter nicht auf einen ehebedingten N


Webseiten zum Paragraphen

§ 1578a BGB Deckungsvermutung bei schadensbedingten ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93257.htm
Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a.

Kommentierung zu § 1578a BGB –Deckungsvermutung bei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-2/Kapitel-2/Decku...
1. Bezieht der Unterhaltsschuldner für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen, wird bei der Prüfung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.

§ 1578a BGB - Deckungsvermutung bei schadensbedingten ... - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1578a.html
Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. ...

BGB § 1578a Deckungsvermutung bei schadensbedingten ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1578a/
Titel 7: Scheidung der Ehe. Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten. Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung. § 1578a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen. Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 16

§ 1578a BGB: Deckungsvermutung bei schadensbedingten ...

https://gesetze-in-app.de/BGB/1578a
1578a BGB. Bürgerliches Gesetzbuch; Buch 4: Familienrecht; Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe; Titel 7: Scheidung der Ehe; Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung. § 1578a BGB ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten › Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung › § 1578a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1578a BGB
    § 1578a Abs. 1 BGB oder § 1578a Abs. I BGB

  • Werbung