§ 1580 BGB, Auskunftspflicht
Paragraph 1580 Bürgerliches Gesetzbuch

Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


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STUFENKLAGE

http://www.olg-saarland.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Stufenklage_Urku...
Unter Umständen "hilft" ihm das Gesetz mit einem Anspruch auf Auskunft oder Rechnungslegung (vgl. etwa §§ 666, 1361 Abs. 4 S. 4, 1379, 1580, 1605, 1686, 1890, 2027, 2028, 2057, 2127, 2314 BGB, § 13 Abs. 7 TMG, § 34 Abs. 1 BDSG, 101 UrhG, 51a GmbHG, 31, 1


PDF Dokumente zum Paragraphen

Keine Sperrfrist nach Auskunft zum Trennungsunterhalt

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(cqnqojsykx21luommii0hif2))/Content/Pdf/Y-30...
24.08.2015 - Leitsatz: Die in § 1580 S. 2 BGB iVm § 1605 II BGB vorgesehene Sperrfrist von zwei Jahren zur. Geltendmachung des Auskunfts- und Beleganspruchs besteht nicht, wenn sich die erstmalige. Geltendmachung auf den Trennungsunterhalt nach § 1361 I

9 UF 107/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/9%20UF%20107-06.pdf
Der Auskunftsanspruch nach §§ 1580, 1605 BGB bezweckt, dem Unterhaltsgläubiger die notwendigen Informationen für die Berechnung seines Unterhaltsanspruches zu verschaffen. Der Auskunftsanspruch setzt daher das Bestehen eines Unterhaltsanspruches voraus.

Anspruchsgrundlagen für Auskunftsansprüche

http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/041495.pdf
1605 BGB: Diese Vorschrift regelt den Auskunftsanspruch für den Verwandtenunterhalt (Abs. 1 S. 1), für den Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter (§ 1615l Abs. 3 S. 1 BGB), zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 16

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 2 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Schuldrecht-Allgemeiner-Tei...
des Münchener Kommentars zum BGB. Band 1: Einleitung und Allgemeiner Teil. §§ 1–240 · ProstG · AGG. Redakteur: Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker. Band 2: Schuldrecht · Allgemeiner Teil. §§ 241–432. Redakteur: Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr

Leseprobe #1 - Wolters Kluwer Shop

https://shop.wolterskluwer.de/media/pdf/4c/d1/a5/Leseprobe_Online_Muster5a08fd7...
11.07.2017 - 3. Auskunftsberechtigungen zwischen getrennt lebenden. Eheleuten (§§ 1605, 1361 Abs. 4 Satz 3 BGB) . . . . . . . . . . . 67. 4. Auskunftsberechtigung bzw. -verpflichtung zwischen geschiedenen Eheleuten (§ 1580 BGB) . . . . . . . . . . . . .


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1580 BGB –Auskunftspflicht– im frei verfügbaren ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-2/Kapitel-2/Ausku...
17.11.2014 - 1580 BGB bezieht sich auf geschiedene Ehegatten. Dies bedeutet, dass über § 1580 BGB Auskunft hinsichtlich des nachehelichen Ehegattenunterhaltes verlangt werden kann. Geschieden sind die Ehegatten, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Bei

§ 1580 BGB Auskunftspflicht Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93259.htm
Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1580 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die Vorschrift gilt nicht für den Auskunftsanspruch zwischen getrennt lebenden Eheleuten. Hier verweist § 1361 IV 4 auf § 1605. Wegen der Auskunftsverpflichtung zwischen nicht getrennt lebenden Eheleuten (BGH FamRZ 11, 21) wird auf die Kommentierung zu §

BGB § 1580 Auskunftspflicht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1580/
20.07.2017 - Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten. Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung. § 1580 Auskunftspflicht. 1Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen.

Auskunftsansprüche im Unterhaltsrecht - Michael Bertling

http://www.michaelbertling.de/familienrecht/auskunftsansprueche.htm
Ergänzend bestimmt § 1580 BGB für geschiedene Ehegatten, also für den nachehelichen Ehegattenunterhalt: § 1580 BGB: Auskunftspflicht Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu ert


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten › Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung › § 1580

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1580 BGB
    § 1580 Abs. 1 BGB oder § 1580 Abs. I BGB

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