Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.
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http://www.olg-saarland.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Stufenklage_Urku...
Unter Umständen "hilft" ihm das Gesetz mit einem Anspruch auf Auskunft oder Rechnungslegung (vgl. etwa §§ 666, 1361 Abs. 4 S. 4, 1379, 1580, 1605, 1686, 1890, 2027, 2028, 2057, 2127, 2314 BGB, § 13 Abs. 7 TMG, § 34 Abs. 1 BDSG, 101 UrhG, 51a GmbHG, 31, 1
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(cqnqojsykx21luommii0hif2))/Content/Pdf/Y-30...
24.08.2015 - Leitsatz: Die in § 1580 S. 2 BGB iVm § 1605 II BGB vorgesehene Sperrfrist von zwei Jahren zur. Geltendmachung des Auskunfts- und Beleganspruchs besteht nicht, wenn sich die erstmalige. Geltendmachung auf den Trennungsunterhalt nach § 1361 I
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/9%20UF%20107-06.pdf
Der Auskunftsanspruch nach §§ 1580, 1605 BGB bezweckt, dem Unterhaltsgläubiger die notwendigen Informationen für die Berechnung seines Unterhaltsanspruches zu verschaffen. Der Auskunftsanspruch setzt daher das Bestehen eines Unterhaltsanspruches voraus.
http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/041495.pdf
1605 BGB: Diese Vorschrift regelt den Auskunftsanspruch für den Verwandtenunterhalt (Abs. 1 S. 1), für den Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter (§ 1615l Abs. 3 S. 1 BGB), zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 16
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Schuldrecht-Allgemeiner-Tei...
des Münchener Kommentars zum BGB. Band 1: Einleitung und Allgemeiner Teil. §§ 1–240 · ProstG · AGG. Redakteur: Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker. Band 2: Schuldrecht · Allgemeiner Teil. §§ 241–432. Redakteur: Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr
https://shop.wolterskluwer.de/media/pdf/4c/d1/a5/Leseprobe_Online_Muster5a08fd7...
11.07.2017 - 3. Auskunftsberechtigungen zwischen getrennt lebenden. Eheleuten (§§ 1605, 1361 Abs. 4 Satz 3 BGB) . . . . . . . . . . . 67. 4. Auskunftsberechtigung bzw. -verpflichtung zwischen geschiedenen Eheleuten (§ 1580 BGB) . . . . . . . . . . . . .
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-2/Kapitel-2/Ausku...
17.11.2014 - 1580 BGB bezieht sich auf geschiedene Ehegatten. Dies bedeutet, dass über § 1580 BGB Auskunft hinsichtlich des nachehelichen Ehegattenunterhaltes verlangt werden kann. Geschieden sind die Ehegatten, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Bei
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93259.htm
Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die Vorschrift gilt nicht für den Auskunftsanspruch zwischen getrennt lebenden Eheleuten. Hier verweist § 1361 IV 4 auf § 1605. Wegen der Auskunftsverpflichtung zwischen nicht getrennt lebenden Eheleuten (BGH FamRZ 11, 21) wird auf die Kommentierung zu §
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1580/
20.07.2017 - Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten. Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung. § 1580 Auskunftspflicht. 1Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen.
http://www.michaelbertling.de/familienrecht/auskunftsansprueche.htm
Ergänzend bestimmt § 1580 BGB für geschiedene Ehegatten, also für den nachehelichen Ehegattenunterhalt: § 1580 BGB: Auskunftspflicht Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu ert