§ 1581 BGB, Leistungsfähigkeit
Paragraph 1581 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten der Billigkeit entspricht. Den Stamm des Vermögens braucht er nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Unterhaltspflicht Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom ...

http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Unterhaltspflicht.docx
... 1602 → Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) und der bzw. die Verpflichtete leistungsfähig ist (§§ 1581, 1603 BGB). Die U. zwischen Verwandten in gerader Linie (§§ 1601 ff. BGB), Ehegatten (§§ 1360, 1361 und 1569 ff. BGB) und Lebenspartnern (§§ 12, 16 → Leb


PDF Dokumente zum Paragraphen

Skript Borth - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

https://familienanwaelte-dav.de/files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2013/...
a. Notwendige Vorfrage - Abgrenzung auf der Bedarfsebene. 8 b. Folgerungen für den Begriff des eigenen angemessenen Unterhalts i.S.d.. 9. § 1581 S.1 BGB – relativer und absoluter Mangelfall. VI. Auswirkungen der Neuordnung des Rangfolgensystems auf den B

Bundesgerichtshof BGB §§ 1581, 1603; SGB II §§ 7, 33; SGB V § 47 a ...

http://www.mwpkomsoft.de/download/Urteile/Selbstbehalt.pdf
28.06.2005 - c) Im Rahmen der Leistungsfähigkeit entspricht der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Selbstbehalt in solchen Fällen dem Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen. Gegenüber dem Anspruch auf Ehegattenunterhalt muss ihm aber grundsätzlich e

Verteilungsgerechtigkeit bei mehreren Unterhaltsberechtigten Prof. Dr ...

http://www.dfgt.de/resources/2015_Arbeitskreis_14.pdf
24.10.2015 - Das Gesetz unterscheidet auch bei (nach-) ehelichen Unterhaltsansprüchen zwischen Bedarf. (§ 1578 BGB) und Leistungsfähigkeit (§ 1581 BGB). Bei mehreren Unterhaltsberechtigten sind deren Unterhaltsansprüche grundsätzlich unabhängig voneinand

1615 l BGB - Bundesanzeiger Verlag

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Werke_Downlaods/Beurkund...
23.05.2017 - Rechtskraft der Scheidung, sind sie bei der Bemessung des. Unterhaltsbedarfs der Ehefrau nicht zu berücksichtigen (s. 1.3). Jedoch ist auf der Ebene der Leistungsfähigkeit der Halbteilungsgrundsatz zu beachten, da der eigene angemessene Unte

Süddeutsche Leitlinien - TuSch - Trennung und Scheidung

http://www.tusch.info/fileadmin/daten/Tusch_bilder/Sueddeutsche_Leitlinien.pdf
1603 I BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 I, 1578 I BGB) sowie dem billigen. Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im allgemeinen der notwendige Selbstbeh


Webseiten zum Paragraphen

Ehegattenunterhalt / 5.4 Leistungsfähigkeit gemäß § 1581 BGB - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ehegattenunterhalt-5...
Ehegattenunterhalt / 5.4 Leistungsfähigkeit gemäß § 1581 BGB. Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts d

§ 1581 BGB Leistungsfähigkeit Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93260.htm
Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu.

Ehegattenunterhalt | Selbstbehalt und Billigkeitsunterhalt - IWW

http://www.iww.de/fk/archiv/ehegattenunterhalt-selbstbehalt-und-billigkeitsunte...
01.06.2006 - Nach bisheriger Auffassung hat der Billigkeitsunterhalt nach § 1581 BGB die Leistungsfähigkeit in weitergehender Weise beschränkt. Die Billigkeitsabwägung ist bereits erforderlich, wenn der Verpflichtete den vollen geschuldeten Unterhalt nic

Vermögen & Ehegattenunterhalt - Leistungsfähigkeit

http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/vermoegen-and-ehegattenunterhalt-leistun...
Antwort auf die Frage entscheidet sich beim nachehelichen Unterhalt nach Maßgabe des § 1581 S.2 BGB. Es besteht ein Schonvermögen, soweit eine Verwertung des Vermögensstamms des Unterhaltsschuldners unwirtschaftlich oder unbillig erscheint. Anhand der Fo

§§ 1569 – 1586b BGB - Die Verpflichtung zum Unterhalt Teil 2 - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/unterhalt-2/
17.06.2015 - Nach einer Trennung kann einem der Ehepartner Unterhalt zustehen, welches in den §§ 1569-1586b BGB geregelt ist. .... Nach § 1581 BGB braucht der Verpflichtete nur insoweit Unterhalt leisten, als es mit Rücksicht auf seine Bedürfnisse und di


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten › Kapitel 3: Leistungsfähigkeit und Rangfolge › § 1581

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1581 BGB
    § 1581 Abs. 1 BGB oder § 1581 Abs. I BGB

  • Werbung