§ 1579 BGB, Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
Paragraph 1579 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil

1.
die Ehe von kurzer Dauer war; dabei ist die Zeit zu berücksichtigen, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen kann,
2.
der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt,
3.
der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat,
4.
der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,
5.
der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat,
6.
der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,
7.
dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder
8.
ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 7 aufgeführten Gründe.


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Lösung Fall Übungsfall 13 Grundlagen des Rechts – 2 - ASH Berlin

https://www.ash-berlin.eu/vanilla/hsl/docs/3674/loesungfallunterhalt2.doc
1577 Abs. 1 BGB bedürftig sein. Martina verfügt nicht über eigene Einkünfte und ist damit bedürftig. Schließlich ist noch zu klären, ob die Gegennorm des § 1579 hier Anwendung findet, d.h., der Unterhaltsanspruch aus einem der Gründe des § 1579 wegen gro


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Trennungsunterhalt - Strub & Dr. Krause

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Das Unterhaltsrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft - Jurawelt

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Gesetzentwurf - Deutscher Bundestag

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21.02.1985 - Drucksache 10/2888. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode. Darüber hinaus sollen folgende Regelungen mehr Einzelfall- gerechtigkeit gewährleisten: — Eine Ergänzung des § 1579 BGB stellt die bisherige Recht- sprechung des Bundesgerichtshofs a

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§ 1579 BGB - Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen ...

https://openjur.de/g/bgb/1579.html
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der ...

Verwirkung von Unterhalt eines Ehegatten gemäß § 1579 BGB

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24.11.2017 - Der Unterhalt eines Ehegatten kann gemäß § 1579 BGB aus verschiedenen Gründen verwirkt werden. Dies gilt sowohl für den Trennungsunterhalt wie auch für den nachehelichen Unterhalt. Die einzelnen Verwirkungsgründe sollen im Folgenden dargeste

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23.12.2014 - Ein Unterhaltsanspruch kann unter anderem gem. § 1579 BGB verwirken oder herabgesetzt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte gem. § 1579 Nr.2 BGB in einer verfestigen Lebensgemeinschaft lebt. Voraussetzung für die Anwendung des § 1579 Nr.2 B

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Begrenzung Unterhalt | Dr. Schröck | Fachanwalt für Familienrecht

http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/begrenzung-unterhalt.html
Auf der fünften Prüfungsebene wird abschließend beurteilt, ob ein Unterhaltsanspruch angemessen erscheint oder vielmehr dem Gerechtigkeitsempfinden grob widerspricht ("grob unbillig": § 1579 BGB) und ob weitere Begrenzungen zu beachten sind. Auf der fünf


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 2: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten › Kapitel 2: Unterhaltsberechtigung › § 1579

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1579 BGB
    § 1579 Abs. 1 BGB oder § 1579 Abs. I BGB

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