§ 1361a BGB, Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
Paragraph 1361a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.


(2) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.


(3) Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Gericht. Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.


(4) Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Haushaltsgegenstände B. - Nomos Shop

http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832939731_lese02.pdf
01.09.2009 - Verteilung von Haushaltsgegenständen bei Getrenntleben, § 1361a BGB. Bereits aus Anlass des Getrenntlebens bietet § 1361 a BGB152 eine Möglichkeit, die Herausgabe von Haushaltsgegenständen153 vom anderen Ehegatten zu verlangen. Entscheidunge

A. Allgemeines Familienrecht WiSe 2015/2016 § 8 Geschäfte über ...

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
Da A und B getrennt leben, ist zunächst die Anwendbarkeit des § 985 BGB klärungsbedürftig. Wäh- rend dieser Zeit ist nämlich § 1361a BGB vorrangige Spezialvorschrift für Herausgabeansprüche zwi- schen den Eheleuten. Allerdings verlangt A nicht von B die

Skript Herr Uecker

https://familienanwaelte-dav.de/files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2014/...
3. Die vorläufige Zuweisung von Haushaltsgegenständen nach. § 1361 a BGB. 7. 4. Endgültige Verteilung des ehelichen Haushaltes nach. § 1568 b BGB. 9. 5. Antragstellung. 10. 6. Eigenmächtige Verteilung des ehelichen Haushaltes. 10. 7. Konkurrenzverhältnis

Possessorischer Besitzschutz und §§ 1361a, 1361b BGB - FORUM ...

https://forum-familienrecht.de/files/media/forum-familienrecht/downloads/2007/F...
Der BGH hatte in dem zitierten Urt. v. 12.4.20061 u.a. aus- geführt, dass der seinen minderjährigen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtige Elternteil während des Bezuges von. Erziehungsgeld, d.h. während der ersten zwei Lebensjahre seit. Geburt d

Scheidung der Ehe und ihre Folgen Hinwei

http://www.uni-potsdam.de/u/lshein/FamR-AP-06.pdf
Trennungsunterhalt, § 1361 BGB. Hausratsverteilung und Ehewohnung bei Getrenntleben, §§ 1361a,. 1361b BGB. Trennungsunterhalt, § 1361 BGB. Unterscheiden: Familien-, Trennungs- Geschiedenenunterhalt. Rechtlich selbständige Ansprüche. Anspruch auf Trennung


Webseiten zum Paragraphen

Hausrat | Verhältnis § 1361a BGB zu § 861 BGB - IWW

http://www.iww.de/fk/archiv/hausrat-verhaeltnis-1361a-bgb-zu-861-bgb-f14044
01.03.2006 - Bringt ein Ehegatte nach der Trennung einen Hausratsgegenstand durch verbotene Eigenmacht an sich, besteht ein Herausgabeanspruch des anderen Ehegatten jedenfalls dann nicht, wenn der Hausratsgegenstand nach § 1361a Abs. 1 oder 2 BGB dem Ehe

BGB § 1361a Verteilung der Haushaltsgegenstände bei ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1361a/
1361a Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben [1]. (1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. 2Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Eh

Hausrat | Dr. Schröck | Fachanwalt für Familienrecht

http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/hausrat.html
Nach § 1361a BGB kann jeder Ehegatte die in seinem Eigentum befindlichen Haushaltsgegenstände vom anderen herausverlangen, wobei er jedoch verpflichtet ist, die Gegenstände dem anderen zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines geson

Zur Teilung der Haushaltsgegenstände bei Trennung und Scheidung

https://ra-soenke-nippel.de/2011/10/zur-teilung-der-haushaltsgegenstaende-bei-t...
12.10.2011 - Mit Wirkung zum 1. September 2009 ist die Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (Hausrat-Verordnung) vom 21. Oktober 1944 außer Kraft getreten. Die jetzt maßgeblichen Vorschriften befinden sich in den §§ 1361 a BGB,

Familienrecht: Hausratsverteilung bei Getrenntleben - Michael Bertling

http://www.michaelbertling.de/familienrecht/hausratsteilung.htm
1361a BGB: Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Eheg


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 5: Wirkungen der Ehe im Allgemeinen › § 1361a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1361a BGB
    § 1361a Abs. 1 BGB oder § 1361a Abs. I BGB
    § 1361a Abs. 2 BGB oder § 1361a Abs. II BGB
    § 1361a Abs. 3 BGB oder § 1361a Abs. III BGB
    § 1361a Abs. 4 BGB oder § 1361a Abs. IV BGB

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